Markenrecht: Bestandteil „soft“ als beschreibende Angabe für Software
Rein beschreibende Angaben sind vom Markenschutz ausgeschlossen. Aber auch beschreibende Bestandteile zusammengesetzter Marken können für den Inhaber von Nachteil sein. Nämlich dann, wenn sich eine Marke lediglich durch die beschreibenden Zusätze von älteren Zeichen unterscheidet. In solchen Fällen kann trotz der Unterschiede Verwechslungsgefahr bestehen und die Marke die älteren Rechte verletzen (EuG, Urteil vom 15.10.2014 […]
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