Werkvertragsrecht: Mitwirkungspflichten des Bestellers Teil 1
Bei der Erstellung eines Werkes – gleich ob es sich hierbei um Software oder um eine Maschine handelt – ist es teilweise unerlässlich, dass der Besteller (also der Kunde) seinerseits bestimmte Leistungen erbringt. Das Gesetz bezeichnet diese Leistungen als Mitwirkungspflichten. Das Gesetz will in den §§ 642 und 643 die Fälle regeln, in denen das […]
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