Softwareverträge

Werkvertrag: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Das Gesetz schützt den Unternehmer, wenn der Auftraggeber die Mitwirkungspflichten nicht richtig oder rechtzeitig erfüllt. Solche Mitwirkungspflichten können im Bereich des IT entstehen, wenn der Auftraggeber z.B. nicht die richtigen Informationen oder Daten liefert oder keinen Zugang zu den Computern gewährt. Im Bereich des Maschinenbaus kann der Auftraggeber gehalten seinen, die richtigen Informationen oder Anschlüsse […]

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Softwarelizenz: Handel mit gebrauchter Software BGH Beschluß zu Usedsoft

Es gibt Entscheidungen, über die man sich freuen kann. Eine solche stellt die Entscheidung des BGH vom 3. Februar 2011 „Usedsoft“ dar. Der BGH hat darin nicht in der Sache eine endgültige Entscheidung getroffen, sondern den EUGH (europäischen Gerichtshof) angerufen, um eine Reihe von Fragen zu klären. Im Kern geht es um die Zulässigkeit des

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge – Rechtswahl Teil 2

Fortsetzung von Teil I. Die Wahl des richtigen Vertragstyps hängt deshalb davon ab, wie Sie arbeiten wollen. Oder ganz einfach gesagt: Sie haben die Wahl, ob Sie Dienstvertrags, Werkvertrags- oder Kaufrecht zur Anwendung bringen möchten. Es ist eben nicht automatisch so, daß alle Verträge über die Erstellung oder Anpassung von Software dem Werkvertragsrecht unterfielen. Folgende

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge für Software – Rechtswahl

Ich weise in den Seminaren immer wieder daraufhin, daß das Recht der Arbeitsweise und der Methodik der Projektbewältigung folgt. Nach dem Erlaß der Entscheidung des BGH vom 23.7.2009 zum § 651 BGB kann man eben nicht davon ausgehen, daß Projektverträge grundsätzlich dem Werkvertragsrecht unterfallen. Ich habe diese Entscheidung eingehend besprochen. Grundsätzlich gilt es, zwei Unterscheidungen

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Softwarelizenzrecht: Agile Programmierung II

Vor knapp einem Jahr habe ich bereits an dieser Stelle dargelegt, warum die Methodik der agilen Programmierung Juristen vor Probleme stellt. Kurz gesagt, passen die juristischen Modelle, die das BGB anbietet nicht. Inzwischen bilden sich aber einzelne Tendenzen heraus, wie das Problem zu lösen kann. Diese sind für Nichtjuristen nicht einfach zu verstehen. Deshalb kurz

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AGB Recht: Individualvereinbarung bei Eingehung eines Vertrags

Das OLG Nürnberg (Bschl.v. 10.11.2010) hatte über verschiedene Klauseln zu urteilen, die bei der Eingehung eines Fernwärmevertrags vereinbart wurden. Das Gericht stellte fest, daß insbesondere Preisanpassungsklauseln nicht der AGB Kontrolle der Gerichte gem. den §§ 305ff BGB unterliegen, wenn die Heizanlage nur auf die Bedürfnisse einzelner Hauptabnehmer zugeschnitten sei und die Investitionsentscheidung der Abnehmer auf

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Softwarelizenzrecht: Kündbarkeit von Support und Pflegeverträgen nach der BGH Entscheidung vom 27 Januar 2011

Der BGH wartet in der letzten Zeit mit einer Vielzahl von Entscheidungen auf, die für leidenschaftliche Reaktionen sorgen. In diese Kategorie fällt auch die Entscheidung des BGH vom 27.01. 2011, AZ VII ZR 133/10. In der Sache ging es um die Kündbarkeit eines „Internet Systemvertrags“, eines Vertrags der neben dem Hosting für die entsprechende Webpage

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Werkvertragsrecht: Mitwirkungspflichten des Bestellers Teil 1

Bei der Erstellung eines Werkes – gleich ob es sich hierbei um Software oder um eine Maschine handelt – ist es teilweise unerlässlich, dass der Besteller (also der Kunde) seinerseits bestimmte Leistungen erbringt. Das Gesetz bezeichnet diese Leistungen als Mitwirkungspflichten. Das Gesetz will in den  §§ 642 und 643 die Fälle regeln, in denen das

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AGB-Vertragsrecht: Haftungsbeschränkungsklauseln Teil 1

Regelungen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, müssen unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden. Hier sind die speziellen §§ 309 Nr.7 lit a. und lit.b BGB ebenso zu nennen wie die aus dem § 307 BGB folgenden Transparenzgebote und das Verbot, wesentlich von dem gesetzlichen Grundgedanken abzuweichen. Transparenzgebot Beispiele: aa) „Soweit in gesetzlicher Weise zulässig, wird die Haftung

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Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 2

Beratungspflichten sind nach der juristischen Sichtweise Pflichten zur richtigen und in ausreichender Breite erfolgenden Beratung. Während eine Aufklärungspflicht eigeninitiativ erfüllt werden muß (man muß also von sich aus den Kunden informieren, wenn man erkennt daß Aufklärungsbedarf besteht), bestehen Beratungspflichten nach dem gesetzlichen Leitbild nur dann, wenn der Kunde fragt. Hier allerdings ist die Rechtsprechung rigide:

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