Wettbewerbsrecht: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im wettbewerbsrechtlichen Eilrechtsschutz
Die einstweilige Verfügung ist im gewerblichen Rechtsschutz das Mittel der Wahl, um schnell eine zumindest vorläufige Regelung bezüglich des beanstandeten Verstoßes zu erreichen. In Wettbewerbssachen wird dabei die für solche gerichtlichen Eilverfahren erforderliche Dringlichkeit vermutet, § 12 Abs. 2 UWG. Diese Vermutung ist allerdings widerlegt, wenn der Antragsteller mit dem Wettbewerbsverstoß konkret rechnen musste, aber […]
