Wettbewerbsrecht: Stärkung der Rechte des Antragstellers im Wettbewerbsverfahren
Wer sich gegen unlauteres Verhalten von Wettbewerbern zur Wehr setzen will, hat es eilig. Scheitert eine außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit, ist der einstweilige Rechtsschutz daher das Mittel der Wahl. Das OLG Hamburg hat dieses Schwert in seiner Entscheidung vom 04.07.2013 (Az. 3 U 161/11) nun weiter geschärft. Die Richter stärkten die Vermutungsregelung des § 12 […]
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