Markenrecht: Verbietungsrecht für jüngere nationale Marken
Im Markenrecht gilt der Grundsatz der Priorität. Das heißt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Gegen weitere verwechslungsfähige Markenanmeldungen kann sich der Inhaber einer älteren Marke schon mit dem Widerspruch wehren. Versäumt er dies, wird die jüngere Marke allerdings eingetragen. Denn die Markenämter prüfen nicht, ob eine Verwechslungsgefahr mit bestehenden älteren Marken besteht. Bislang nicht abschließend […]
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