Nach § 439 Abs. 1 BGB hat der Verkäufer das Recht, eine Kaufsache nachzubessern, wenn die Sache mangelhaft ist. Die Nachbesserung kann entweder durch eine Reparatur oder durch eine Ersatzleistung erfolgen. …
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AGB-Recht: Die Beweislast bei der erfolglosen Nachbesserung
26. April 2011 von
Kaufrecht: Nutzungsentgelt bei Rückabwicklung des Kaufvertrags
22. September 2008 von
Kaufrecht: Die Folgen der Quelle Entscheidung des EuGH …
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Ort der Nachbesserung bei fehlender Absprache
20. Mai 2008 von
BGH Urt, 8.1.2008
Die Nachbesserung ist im Zweifel an dem Ort zu erbringen, an dem sich das nachzubessernde Werk nach dem Vertrag befindet, wenn die Parteien keine anderen Absprachen getroffen haben. …
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Die Rechte des Käufers nach dem CSIG, Teil 1
7. Mai 2008 von
Rechte des Käufers nach dem CSIG – Teil 1 …
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ABC des Kaufrechts, Teil 5 – Nacherfüllungsanspruch, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz
17. April 2008 von
Das ABC des Kaufrechts, Teil 5 …
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