Handelsrecht: Handelsvertreter Vertrag Verjährung Kündigung
Verjährung Es gelten grundsätzlich die ordentlichen Verjährungsbestimmungen der §§ 195,199 BGB. Ansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Regelungen, die hiervon abweichend einseitig die Ansprüche des Vertreters beschränken, sind unwirksam, § 307 II BGB. Wirksam dagegen können Fristen sein, […]
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