Wettbewerbsrecht: Herabsetzung durch Übersprühen der Unternehmensfarbe
Seit einigen Jahren ist die vergleichende Werbung grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf der zum Vergleich herangezogene Wettbewerber dabei nicht verunglimpft oder herabgesetzt werden, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG. Die Vorschrift sorgt häufig für Streit, weil die Ansichten darüber, was eine Herabsetzung ist, zwischen Werbendem und Wettbewerber naturgemäß oftmals unterschiedlich ausfallen werden. Das OLG Frankfurt […]
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