Informationstechnologie und Edv

Cloudverträge: Vertragstypen in der Cloud

Unter dem Begriff der Cloud wird die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten an IT Systemen oder IT Strukturelementen oder die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen über Datennetze durch Dritte verstanden. Das ist meine Definition, die ich mir nach vielen Verträgen und Gesprächen mit Mandanten erarbeitet habe und die keinesfalls Allgemeingültigkeit beansprucht. Entweder überlässt der ITler dem Kunden […]

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Softwarelizenzrecht: Klassische Lizenzmodelle geraten ins Wanken

Viele Software-Unternehmen werden ihre Lizenzierungsmodelle von Grund auf neu gestalten müssen. Denn mit einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Teilurteil vom 18. Dezember 2012 – 11 U 68/11) ist die neue Rechtsprechung des EuGH zur sogenannten Gebrauchtsoftware nun auch endgültig in Deutschland angekommen. Worum geht es: Mit einem viel beachteten Urteil versetzte der Europäische Gerichtshof im

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AGB-Recht: Vertragsstrafen für Nichteinhaltung von Zwischenfristen

Bei mehraktigen und lang andauernden Werkverträgen versuchen Auftraggeber häufig, den Auftragnehmer durch die Verwendung von Vertragsstrafenklauseln zu einer termingerechten Fertigstellung anzuhalten. In einer aktuellen Entscheidung schränkt der BGH die Zulässigkeit solcher Klauseln ein, soweit es um die Nichteinhaltung von Zwischenfristen geht (Urteil vom 06. Dezember 2012 – VII ZR 133/11). Unzulässig sind danach Klauseln in

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Softwarevertragsrecht: Was ist die Cloud?

Das Marketingdeutsch hat bewirkt, daß derzeit kaum ein einheitlicher Sprachgebrauch darüber besteht, was die Cloud eigentlich ist. Unsere Kunden aus (IT Dienstleister) berichten uns von Auftraggebern, die gerne „in die Cloud“ möchten, aber keine konkrete Vorstellung darüber haben, was sich hinter dem Begriff verbirgt. Ich habe anläßlich eines Vortrags auf der media.expo die Ansicht vertreten,

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Softwarevertragsrecht: Typische Fehler Teil IV Kompatibilität

Inkompatibilität Die Aussage, die Software solle kompatibel zur Systemumgebung sein setzt ersteinmal voraus, daß man weiß, zu welchen Systemen die Kompatitibilität eigentlich bestehen soll. Mangelnde Kompatibilität zu einem bestimmten Produkt wird juristisch nur dann als „Mangel“ im Sinne des Gewährleistungsrechts zu qualifizieren sein, wenn a.) die Kompatibilität zu einem bestimmten Produkt vereinbart war oder b)

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Softwarelizenzrecht – Typische Fehler III Verfügbarkeit der technischen Lösungen

Die dritte Fehlergruppe die in meiner Praxis oft auftritt, ist die der fehlenden Verfügbarkeit der technischen Lösung. Weniger abstrakt gesprochen: Die bestehende Software erleidet einen Totalabsturz (Fallgruppe 3a) oder die zum Betrieb des technischen Systems erforderliche Software wird nicht oder nur verspätet geliefert (Fallgruppe 3b). Beschreibung der Fallgruppe Diese Fallgruppe kann denktechnisch nur für die

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Softwarelizenzrecht: Typische Fehler II – Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Istzustand der Software

Abweichung zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software Dieser Mangeltyp zeichnet sich dadurch aus, dass eine Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software besteht. Natürlich lässt sich darüber trefflich diskutieren, ob frustrierte Erwartungshaltungen des Kunden tatsächlich einen Mangel begründen. Aber das Gesetz sagt aus, dass sich die Ware

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Softwarevertragsrecht: Abgrenzung von Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht

Einleitung Die Abgrenzung zwischen Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht spielt für die IT an verschiedenen Stellen eine große Rolle. Das IT Unternehmen empfindet eine Qualifikation als Dienstvertrag zu Recht als vorteilhaft. Im Dienstvertragsrecht gibt es keine Gewährleistung, der Lohn ist auch dann zu zahlen, wenn kein bestimmter Erfolg eintritt. Der Kunde wiederrum empfindet diese Einordnung aus den

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Softwarelizenzrecht: Typische Mängel I

Einteilung der Mängel Softwaremängel lassen sich in verschiedene Gruppen einordnen. Die Entäuschungen von Kunden lassen sich mindern, wenn Sie man sich darüber klar ist, welche Fehler in welcher Phase auftreten können und wie diesen Fehlern vorgebeugt werden kann. Software ist ein hochkomplexes technisches System und es ist falsch zu glauben, daß die Botschaften der Werbung

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Softwarevertragsrecht: Funktion des Pflichtenhefts und Verantwortlichkeiten Teil 1

A. Begriff Zunächst einmal mehr darauf hinzuweisen, daß es in der Branche keinen einheitlichen Sprachgebrauch für das gibt, was man unter einem Pflichtenheft versteht. Zwar kann man unter Rückgriff auf die DIN 66231 (Programmentwicklungsdokumentation) oder DIN 69901 (Projektwirtschaft) eine Reihe von Anhaltspunkten gewinnen, was Inhalt eines Pflichtenhefts sein sollte. Das Problem an allen DIN´s im

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