Softwareverträge

Softwarevertragsrecht, AGB Werkvertrag: Abnahme

Die Abnahme ist die Billigung der hergestellten oder angepassten Software. Im Deutsch der Juristen heißt es, daß der Kunde durch die Erklärung der Abnahme erklärt, daß das herzustellende Werk im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Funktionen aufweist. Die Abnahme wird selten ad hoc vorgenommen werden können, sondern im Rahmen eines geregelten Verfahrens. I. Wirklich […]

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Softwarevertragsrecht: Erstellung und Anpassung von Software unter lizenzrechtlicher Sicht

1.) Neuerstellung Die Erstellung von Software „of the scratch“ , also die komplette Neuerstellung von Software kommt in der Praxis relativ selten vor. Jedenfalls in unserer Praxis wird Software in geschätzten 95% aller Fälle  unter Verwendung vorhandener Software erstellt. a.) Die Programmierung von Software* kann lizenzrechtlich** unterschiedlich zu beurteilen sein.  Die gesetzlichen Regelungen der §§

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Vertragsrecht Cloud: Transistion, Transformation

I Transistion Die Transistion bezeichnet den Übergang der IT Leistungen vom Kunden zu einem Hostprovider oder den Übergang der Leistungen von einem Hostprovider zu einem anderen Hostprovider. Leistungen, Hardware, Software, Daten und manchmal auf Personal werden übertragen. Auf der technische Ebene gilt es, Kompabiltitäten zu überprüfen und herzustellen, Schnittstellen einzurichten, Software und Daten zu übertragen.

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf- und Werkvertragsrecht

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf – und Werkvertragsrecht Selbstvornahme Das Selbstvornahmerecht ist das Recht des Kunden, auf Kosten des Anbieters Nacherfüllungsansprüche durch Dritte zu realisieren. Für diese Tätigkeit kann der Kunde auch einen Vorschuss anfordern. Die praktische Relevanz des Rechts auf Durchführung der Selbstvornahme im Bereich der Softwareverträge wird immer wieder bestritten. Zum einen sei Software nicht

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AGB-Recht: E-Mails können Schriftform genügen

Eine klassische Konstellation: Die Parteien vereinbaren vertraglich die Schriftform. Im Projekt werden dann aber vor allem E-Mails untereinander ausgetauscht. Kommt es dann zu Schwierigkeiten, beruft sich eine Seite darauf, bestimmte per E-Mail abgegebene Erklärungen der Vertragsgegenseite seien nicht wirksam, weil sie dem Schriftformerfordernis nicht genügten. Eine Argumentation, die nach einem Urteil des OLG München regelmäßig

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen bei Kauf- oder Werkverträgen I

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen bei Kauf- oder Werkverträgen I Der gesetzliche Ansatz ist im Kauf- wie im Werkvertragsrecht gleich. Der Begriff des Mangels – im § 633 I bzw. 434 I 1 BGB geregelt – besagt, dass die gelieferte bzw. erstellte dann frei von Sachmängeln ist, wenn sie eine zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit hat. Dann –

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Softwarelizenzrecht: Abmahnung wegen falscher lizenzrechtlicher AGB

Ich erläutere in den Seminaren immer wieder, warum ich nicht glücklich darüber bin, wenn Mandanten AGB ins Internet stellen. Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 30.4.2013 entschieden, daß eine Abmahnung gegen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtmäßig ist, die folgendes besagt: „Der Lizenznehmer darf die Software nur dann weiterverkaufen, wenn der neue Käufer die

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AGB Recht, Klauseln zur Begrenzung von Schadensersatzansprüchen

AGB Recht, Klauseln zur Begrenzung von Schadensersatzansprüchen, Zielgruppe: Alle Unternehmen, die sich für das Thema Haftungsbegrenzung interessieren. BGH Entscheidung vom 4.7.2013 – Textilreinigungs AGB Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Wirksamkeit von AGB von Textilreinigungsunternehmen auseinandergesetzt. Der BGH monierte folgende Klauseln: 1.) Denktheoretischer Ausschluß von Folgeschäden „Der Textilreiniger haftet für den Verlust

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Softwarelizenzrecht: Umstrittene Lizenzmodelle

In der Praxis werden bestimmte Lizenzmodelle gerne verwendet, die aber leider juristisch kaum belastbar sind. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob man in Lizenzverträgen z.B. nach der Anzahl der User oder der Anzahl der Nutzungsvorgänge abrechnen kann, ob man Lizenzgebühren dann erhöhen kann, wenn der User Multicore Rechner einsetzt. Zielgruppe dieses Beitrags sind

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Softwarelizenzrecht: Zustimmungs- und Vermessungsklauseln für Weiterverkauf unzulässig

Der Kampf um sog. Gebrauchtsoftware geht weiter. Der Europäische Gerichtshof und in der Folge auch der BGH hatten den Weiterverkauf von Software grundsätzlich für zulässig erklärt (siehe hierzu unseren Beitrag: http://anwaltskanzlei-online.local/2013/06/14/softwarelizenzrecht-klassische-lizenzmodelle-geraten-ins-wanken/). Viele Softwarehersteller reagierten hierauf mit Lizenzbedingungen, welche die Weitergabe zwar nicht mehr verbieten, sie aber dennoch erschweren. Das LG Hamburg hat jetzt bestimmte Klauseln

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