Softwareurheberrecht

Beweislast für die Miturheberschaft an einer Software im Rahmen der Prozessführung – Hans. OLG 23-7-2020 Teil II

Fortsetzung von Teil I Eigenständige geistige Schöpfung des Computerprogramms Nach § 69a III UrhG werden Computerprogramme nur dann geschützt, wenn sie individuelle Werke darstellen und das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Dieser eigenständige geistige Beitrag kann in allen Phasen der Entwicklung eines Programms zum Ausdruck kommen. Es ist klar, dass ein Software- […]

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Beweislast für die Miturheberschaft an einer Software im Rahmen der Prozessführung – Hans. OLG 23-7-2020 Teil I

Beweislast für die Miturheberschaft an einer Software im Rahmen der Prozessführung – Hans. OLG 23-7-2020. Der wichtige Punkt ist: In gemeinsamen Projekten müssen vor dem Start juristisch belastbare Vereinbarungen getroffen werden. Fehlen diese, sind die Hürden bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht meist so hoch, dass man von dem Prozess absehen sollte. Man muss

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IT Recht: Wegfall der Geschäftsgrundlage

Höhere Gewalt und Wegfall der Geschäftsgrundlage Teil II Das im § 313 BGB normierte Institut „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Instrument, das die Rechtsprechung erfunden hat. Es besagt, dass sich bestimmte Faktoren, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht ersichtlich waren, so geändert haben, dass ein weiteres Festhalten an dem alten Vertrag für eine Seite eine

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IT Recht: Höhere Gewalt und Wegfall der Geschäftsgrundlage Teil I

Höhere Gewalt, Wegfall der Geschäftsgrundlage   Die Pandemie und damit verbundene Reaktion der Politik haben eine Reihe von Fragenstellungen in den Vordergrund rücken lassen. Was ist höhere Gewalt, wann kann sich der Kunde oder das IT- Unternehmen auf einen Fall der höheren Gewalt berufen und was sind die Folgen? Gibt es ein Leistungsverweigerungsrecht des IT-

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IT -Recht: Argumente gegen die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an Software in Projekten Teil II

III Weitere Argumente Ich habe in dem ersten Teil dieser Miniserie meine Vorbehalte gegen die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte angeführt. Juristen sind Menschen und als solche ist auch bei uns eine gewisse Form von Herdentrieb zu erkennen. Die Formularhandbücher von vielen Verlagen sehen die Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten an Individualsoftware vor, viele Großkanzleien arbeiten nach dem

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IT -Recht: Argumente gegen die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an Software in Projekten Teil I

Dieser Blog ist eine persönliche Stellungnahme. Ich begegne in Projekten häufiger der Situation, daß der Auftraggeber den Wunsch hat, Software für sich entwickeln zu lassen. Die bezahlte Exklusivität an den Ergebnissen soll nun mittels ausschließlicher Nutzungsrechte gesichert werden. Ich finde eine andere Lösung für beiden Seiten besser –  ich möchte auch kurz auf praktische Probleme

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IT-Recht: Rechtliche Möglichkeiten zum Schutz von Algorithmen in Software

Anders als die KI haben Algorithmen schon heute einen großen Einfluss auf unser Leben. Dieser Blog fragt nach den Möglichkeiten, wie man in Programmen niedergelegte Prozesse rechtlich schützen kann. Und die Antwort ist: Abstrakte und intellektuelle Methoden sind nicht patentierbar. Mathematische Methoden, die hinter den Codesequenzen stehen oder diese verkörpern, sind nicht nach dem Patentgesetz

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IT-Recht: Der „Agile Festpreis“ Anmerkungen Teil I

Der „Agile Festpreis“ Teil I In den letzten zwei Jahren kam für Projektverträge eine Idee auf, die unter dem Schlagwort „Agiler Festpreis“ diskutiert wird. Ich habe im Laufe des Jahres mit einer Reihe von Vertragsentwürfen zu diesem Thema zu tun gehabt. Überzeugt hat mich keiner. Alle Vertragsentwürfe, die von den Kanzleien der Auftraggeber kamen, wollten

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Releases, Updates und Upgrades – Unterscheidungen aus juristischer Perspektive

In diesem Blog geht es darum, warum man die einzelnen Arten von Softwarepaketen, die im Rahmen von Support, Softwarepflege- und Releaseverträgen unterschieden werden sollten. Es geht um kaufmännische wie auch um juristische Punkte. I. Definitionen Bevor ich jetzt etwas schreibe, muss ich zunächst einmal die Bedeutung der Begriffe klarstellen. In vollem Bewusstsein dessen, daß in

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BGH zur Öffentlichen Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramm – Testversion

Leitsatz des BGH, Urteil vom 28.03.2019 (Az. I ZR 132/17) Das Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar, wenn der Betreiber des Downloadportals das Computerprogramm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Kontrolle über seine Bereithaltung ausübt. Das gilt auch dann,

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