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Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 1

Einleitung: Eine Aufklärungspflicht ist die Pflicht zur eigeninitiativen Darlegung von sachdienlichen Informationen. Es ist eine Pflicht, eigeninitiativ – also ohne gefragt zu werden – bestimmte Dinge zu offenbaren. Beratungspflichten sind Pflichten zur ordnungsgemäßen Beantwortung von Fragen, die der Kunde gestellt hat. Aufklärungspflichten: Der Grundsatz lautet, daß es keine allgemeine Aufklärungspflicht gibt. Diese besteht nur bei […]

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Domainrecht: Ein- und zweistellige Domains

Für viele Jahre war es nicht möglich, bei der DENIC ein- oder zweistellige .de Domains zu registrieren. Nach den Registrierungsrichtlinien der DENIC war die Registrierung solcher Domains unzulässig. Ferner war die Registrierung der Kürzel von Kfz-Zulassungsbezirken ausgeschlossen. Diese Situation hat sich allerdings dann mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 29.04.2008, Az. 11 U

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Domainrecht: Störerhaftung der DENIC

 Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit seiner Entscheidung am 17.06.2010 die Störerhaftung der DENIC erweitert (Az. 16 U 239/09). Bis dato war die Haftung der DENIC als Störer vom BGH festgelegt worden: Eine Störerhaftung kommt danach nur dann in Betracht, wenn der Störer seine Prüfungspflichten verletzt hat. Der Umfang der Haftung hängt dabei davon ab,

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Softwarelizenzrecht: Parametrisierung, Customizing – welcher Vertragstyp, wieviele Verträge? Teil 2

Die zweite Fragestellung lautet, ob das Projekt mit einem oder mit zwei Verträgen erfasst werden soll. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeit der Rückabwicklung zu bedenken. Viele IT- Unternehmen wollen die Risiken aus der Anpassung von Software reduzieren, daß sie die Software mit einem Vertrag verkaufen und die Anpassung mit einem anderen Vertrag regeln.

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Softwarelizenzrecht: Parametrisierung, Customizing – welcher Vertragstyp, wieviele Verträge? Teil 1

Häufig wird Software noch vor der Inbetriebnahme an die besonderen Bedürfnisse des Kunden angepasst. Zu meinem Jargon: Erfolgt diese Anpassung unter Verwendung von Einstellungsmöglichkeiten, die in der Software vorhanden sind, spricht man von Parametrisierung. Wird der Quellcode angepasst oder im Auftrag des Kunden neuer Code programmiert, spricht man von Customizing. Durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

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Anbieterkennzeichnung im Internet

Teil I Anbieter von „Telemedien“ – also elektronischen Informations- und Kommunkationsdiensten wie sie z.B. im Internet erbracht werden – müssen ihre Angebote mit einer Anbieterkennzeichnung versehen. Im Jargon des Internets wird diese Kennzeichnung „Impressum“ genannt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den § 5 TMG (Telemediengesetz), § 55 Abs.1, 2 RStV (Rundfunkstaatsvertrag). Ziel des Beitrags

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AGB-Recht: Gewährleistungsfristen bei Fertigelementen

Die nachfolgend kommentierten Entscheidungen des Landgerichts Stendal vom 28.11.2008 und des OLG Naumburg vom 21.05.2010 betreffen Fragen zur Zulässigkeit von Verkaufsbedingungen, durch die die Gewährleistungsfristen für den Vertrieb von Fertigelementen geregelt werden. Hier ging es um Produkte, die zum Einbau in Gebäude bestimmt sind, wie z.B. Aluminium-Glassysteme Fenster oder Türen. Die vertraglichen Bestimmungen reduzierten die

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Softwarelizenzvertrag: Kaufverträge über Software Teil 2

Fünfter Abschnitt: Die Frage nach der Zielgruppe. Das Gesetz unterscheidet bei dem Vertrieb rigide danach, ob die Ware an Verbraucher oder Unternehmer verkauft werden soll. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen sich im Endkundengeschäft praktisch nicht auf dem juristischen Weg beschränken. Die Gewährleistung für neue Ware beträgt eben minimal 24 Monate und eine Beschränkung der Haftung in

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Domainrecht: Recht der Gleichnamigen

Grundsätzlich kann nach § 15 Abs.2 MarkenG der Inhaber einer geschäftlichen Bezeichnung von Dritten, die die identische oder ähnliche geschäftliche Bezeichnung unbefugt in einer Weise benutzen, die dazu geeignet ist, Verwechslungen mit der geschäftlichen Bezeichnung hervorzurufen, Unterlassung – und im Falle des Vorliegens eines Verschuldens auch Schadensersart – verlangen. Ist dieser Dritte ebenfalls Inhaber einer

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AGB Vertrag: Individualvereinbarungen

Der von der Rechtsprechung verwendete Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung ist sehr weit. Er führt dazu, daß praktisch alle Regelungen, die auch nur mit der Absicht formuliert wurden, mehr als zwei mal im geschäftlichen Verkehr angewendet zu werden, den strengen Anforderungen der §§ 305 BGB unterliegen.  Praktisch jeder Standardvertrag, über den man abrufbereit im Computer verfügen

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