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Filesharing: Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von U + C Rechtsanwälte

Aktuell mahnen die U + C Rechtsanwälte aus Regensburg im Auftrag des Unternehmens DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH bundesweit ab. Dabei handelt es sich um angeblich unerlaubte Verbreitung von einem urheberrechtlich geschützten Werk. Dabei beraten wir einen Betroffenen, der das Filmwerk „Massive Facials“ auf einer Internettauschbörse zum elektronischen Abruf ohne die Zustimmung des […]

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Filesharing: Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Aktuell mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag des Unternehmens Sony Music Entertainment Germany GmbH bundesweit ab. Dabei handelt es sich um angeblich unerlaubte Verbreitung von einem urheberrechtlich geschützten Werk. Dabei beraten wir einen Betroffenen, der das Musikalbum „Come Around Sundown“ von der Künstlergruppe Kings of Leon und das Musikalbum „Greatest Hits“ von

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AGB-Recht: Qualitätssicherungsvereinbarung Teil III

In Teil II dieser Serie haben wir das Spannungsverhältnis zwischen der Mängelgewährleistung und der deliktischen Haftung vorgestellt. Es wird z.B. im Rahmen einer Vereinbarung einer Warenausgangskontrolle beim Lieferanten die „übliche“ Pflicht der Wareneingangskontrolle des Herstellers auf den Lieferanten übertragen, gleichzeitig die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB tangiert, obwohl in der Regel nur die deliktische Haftung

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ABG-Recht: Qualitätssicherungsvereinbarung Teil II

Wie in Teil I bereits erläutert, können Qualitätssicherungsvereinbarungen auch die Gewähr-leistungs- und Produkthaftungsrechte der Vertragspartner tangieren. Da die Haftungsrechte und insbesondere das System der Mängelgewährleistung im Rahmen von AGB nur bedingt abbedungen werden können, ist darauf zu achten, dass die Qualitätssicherungsvereinbarung nicht so gestaltet wird, dass sie einer AGB-Kontrolle nicht standhält. Insbesondere dürfen bestimmte Grundsätze

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AGB-Recht: Qualitätssicherungsvereinbarung Teil I

Qualitätssicherungsvereinbarungen dienen dazu, sicherzustellen, dass bestimmte Qualitätsstandards zwischen einem Verkäufer und Käufer eingehalten werden. Insbesondere wenn eine Lieferkette besteht, sind diese Vereinbarungen sehr wichtig. Insoweit finden diese Ver-einbarungen häufig in Verträgen zwischen (Haupt-)Herstellung und Lieferant (von fertigen und teilfertigen Waren) Anwendung. Solche Vereinbarungen dienen dazu, dass bei einer Arbeitsteilung die gelieferten Waren eine bestimmte, gleichmäßige

AGB-Recht: Qualitätssicherungsvereinbarung Teil I Weiterlesen »

Softwarelizenzrecht: Projektverträge und Vertragstyp Teil III

Teil 1: Generelle Vorüberlegungen Teil 2: Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertragsrecht Teil 3: Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht Sofern Sie mit den Begriffen AGB oder  Individualvereinbarung nicht vertraut sind, lesen Sie bitte erst an den betreffen Stellen weiter.  Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die Gestaltung von Standardverträgen (AGB) und nicht auf ausverhandelte Verträge.

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Wettbewerbsrecht: Die unzulängliche Vorratshaltung

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG und dem Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 UWG liegt eine irreführende geschäftliche Handlung vor, wenn ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen anbietet, aber nicht darüber aufklärt, dass er Gründe zur Annahme hat, dass er nicht in der Lage sein wird, diese Waren oder

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Werkvertrag: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Das Gesetz schützt den Unternehmer, wenn der Auftraggeber die Mitwirkungspflichten nicht richtig oder rechtzeitig erfüllt. Solche Mitwirkungspflichten können im Bereich des IT entstehen, wenn der Auftraggeber z.B. nicht die richtigen Informationen oder Daten liefert oder keinen Zugang zu den Computern gewährt. Im Bereich des Maschinenbaus kann der Auftraggeber gehalten seinen, die richtigen Informationen oder Anschlüsse

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AGB-Recht: Die Beweislast bei der erfolglosen Nachbesserung

Nach § 439 Abs. 1 BGB hat der Verkäufer das Recht, eine Kaufsache nachzubessern, wenn die Sache mangelhaft ist. Die Nachbesserung kann entweder durch eine Reparatur oder durch eine Ersatzleistung erfolgen. Der Käufer darf auswählen, ob er eine Reparatur oder Ersatzlieferung vorzieht. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, hat der Käufer das Recht, den Rücktritt

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Urheberrecht: Grundlagen: Der Urheber

Der Urheber des Werkes ist derjenige, der den Akt der Schöpfung erbrint, §§ 7, 2 Abs.2 UrhG. Der Schöpfungsakt ist der Akt, in dem der Urheber die geistige Schöpfung erbringt. Wie bereits dargelegt, bedarf es für die Erlangung des urheberrechtlichen Schutzes eines gewissen „Genieblitzes“, dem Schöpfungsakt, der das Werk zu etwas besonderem macht, so daß

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