Autorenname: Stefan G. Kramer

Softwarelizenzrecht: Kündbarkeit von Support und Pflegeverträgen nach der BGH Entscheidung vom 27 Januar 2011

Der BGH wartet in der letzten Zeit mit einer Vielzahl von Entscheidungen auf, die für leidenschaftliche Reaktionen sorgen. In diese Kategorie fällt auch die Entscheidung des BGH vom 27.01. 2011, AZ VII ZR 133/10. In der Sache ging es um die Kündbarkeit eines „Internet Systemvertrags“, eines Vertrags der neben dem Hosting für die entsprechende Webpage […]

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Werkvertragsrecht: Mitwirkungspflichten des Bestellers Teil 1

Bei der Erstellung eines Werkes – gleich ob es sich hierbei um Software oder um eine Maschine handelt – ist es teilweise unerlässlich, dass der Besteller (also der Kunde) seinerseits bestimmte Leistungen erbringt. Das Gesetz bezeichnet diese Leistungen als Mitwirkungspflichten. Das Gesetz will in den  §§ 642 und 643 die Fälle regeln, in denen das

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Datenschutz:Auftragsdatenverarbeitung

1.) Zweck der Vorschrift Die Vorschrift wurde dazu geschaffen, die Anforderungen an das Auftragsverhältnis festzulegen. Sie soll gewährleisten, dass die datenschutzrechtlichen Standards, die normalerweise für den Auftraggeber gelten, auch bei der Einschaltung externer Dienstleistungen eingehalten werden. Die Übertragung von personenbezogenen Daten nach dem § 3 BDSG an den Auftragnehmer ist normalerweise ein zustimmungsbedürftiger Tatbestand. Werden

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AGB-Vertragsrecht: Haftungsbeschränkungsklauseln

Im ersten Teil wurde dargestellt, daß Haftungsbegrenzungsklauseln dem Transparenzgebot zu genügen haben. Die nachfolgenden Zeilen befassen sich mit den Regelungen des § 309 Nr.7 BGB, der stets im Verbraucherverkehr Anwendung findet; nach Rechtsprechung und Lehre sind auch für den Unternehmensverkehr keine wesentlichen Unterschiede erkennbar, so daß auch im BTB die nachfolgenden Regelungen für die Erstellung

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AGB-Vertragsrecht: Haftungsbeschränkungsklauseln Teil 1

Regelungen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, müssen unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden. Hier sind die speziellen §§ 309 Nr.7 lit a. und lit.b BGB ebenso zu nennen wie die aus dem § 307 BGB folgenden Transparenzgebote und das Verbot, wesentlich von dem gesetzlichen Grundgedanken abzuweichen. Transparenzgebot Beispiele: aa) „Soweit in gesetzlicher Weise zulässig, wird die Haftung

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Softwarelizenzrecht: Lizenzen in der Insolvenz Teil 1

Diese Beiträge befassen sich damit, wie in der Insolvenz eines Unternehmens aus rechtlicher Sicht handzuhaben sind. Da ich selbst als Anwalt in einer Insolvenzkanzlei gearbeitet habe und mich dann später auf da Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und der IT spezialisiert habe, schreibe ich diese Beiträge mit großem Bedacht aus der Sicht des Praktikers. Es gibt

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Ihr Recht als Kunde: Probleme mit Firmware

Firmware ist zunächst einmal die Bezeichnung für die Software, die Hardware steuert. Gemeint ist damit nicht die Hardware eines Computers, sondern das Betriebssystem das Geräte wie Kameras, BlueRay Player, DVD Rekorder und ähnliches steuert. Jede modernes moderne Gerät funktioniert nur mit Firmware. Die Firmware ist funktional fest mit dem Gerät verbunden. Das hier geschilderte Problem

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Patentierbarkeit von Software Teil II

Der BGH hat namentlich in der Entscheidung vom 22.04.2010  – dynamische Dokumentengenerierung –  erkannt, indem er erkannte, dass ein Verfahren, welches unmittelbar auf das Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems gerichtet sei, stets technischer Natur sei, ohne dass es darauf ankäme, ob es in der Ausgestaltung, in der es zum Patent angemeldet wird, durch technische Anweisungen

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Patentierbarkeit von Software – Teil 1

Im ersten Halbjahr des Jahres 2010 ergingen eine Reihe von Entscheidungen zur Frage der Patentierbarkeit von Software. Sowohl die Große Beschwerdekammer (GBK) des  Europäische Patentamt (EPA), der BGH als auch das Bundespatentgericht (BPatG) nahmen zur Frage der Patentierbarkeit von Software Stellung. Kurz vorab zum Jargon: Die ewige Frage „Sind Computerprogramme patentierbar“ setzt voraus, daß ein

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Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 2

Beratungspflichten sind nach der juristischen Sichtweise Pflichten zur richtigen und in ausreichender Breite erfolgenden Beratung. Während eine Aufklärungspflicht eigeninitiativ erfüllt werden muß (man muß also von sich aus den Kunden informieren, wenn man erkennt daß Aufklärungsbedarf besteht), bestehen Beratungspflichten nach dem gesetzlichen Leitbild nur dann, wenn der Kunde fragt. Hier allerdings ist die Rechtsprechung rigide:

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