AGB- und Vertragsrecht

Ihr Recht als Kunde: Probleme mit Firmware

Firmware ist zunächst einmal die Bezeichnung für die Software, die Hardware steuert. Gemeint ist damit nicht die Hardware eines Computers, sondern das Betriebssystem das Geräte wie Kameras, BlueRay Player, DVD Rekorder und ähnliches steuert. Jede modernes moderne Gerät funktioniert nur mit Firmware. Die Firmware ist funktional fest mit dem Gerät verbunden. Das hier geschilderte Problem […]

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Softwarelizenzrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten Teil 2

Beratungspflichten sind nach der juristischen Sichtweise Pflichten zur richtigen und in ausreichender Breite erfolgenden Beratung. Während eine Aufklärungspflicht eigeninitiativ erfüllt werden muß (man muß also von sich aus den Kunden informieren, wenn man erkennt daß Aufklärungsbedarf besteht), bestehen Beratungspflichten nach dem gesetzlichen Leitbild nur dann, wenn der Kunde fragt. Hier allerdings ist die Rechtsprechung rigide:

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Softwarelizenzrecht: Parametrisierung, Customizing – welcher Vertragstyp, wieviele Verträge? Teil 2

Die zweite Fragestellung lautet, ob das Projekt mit einem oder mit zwei Verträgen erfasst werden soll. Diese Frage ist insbesondere für die Möglichkeit der Rückabwicklung zu bedenken. Viele IT- Unternehmen wollen die Risiken aus der Anpassung von Software reduzieren, daß sie die Software mit einem Vertrag verkaufen und die Anpassung mit einem anderen Vertrag regeln.

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AGB-Recht: Gewährleistungsfristen bei Fertigelementen

Die nachfolgend kommentierten Entscheidungen des Landgerichts Stendal vom 28.11.2008 und des OLG Naumburg vom 21.05.2010 betreffen Fragen zur Zulässigkeit von Verkaufsbedingungen, durch die die Gewährleistungsfristen für den Vertrieb von Fertigelementen geregelt werden. Hier ging es um Produkte, die zum Einbau in Gebäude bestimmt sind, wie z.B. Aluminium-Glassysteme Fenster oder Türen. Die vertraglichen Bestimmungen reduzierten die

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AGB Vertrag: Individualvereinbarungen

Der von der Rechtsprechung verwendete Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung ist sehr weit. Er führt dazu, daß praktisch alle Regelungen, die auch nur mit der Absicht formuliert wurden, mehr als zwei mal im geschäftlichen Verkehr angewendet zu werden, den strengen Anforderungen der §§ 305 BGB unterliegen.  Praktisch jeder Standardvertrag, über den man abrufbereit im Computer verfügen

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Softwarelizenzvertrag: Kaufvertrag Software Teil 1

Unser Leistungsangebot besteht auch in der Erstellung von natürlich in der Erstellung von Standardverträgen. An dieser Stelle geht es um Kaufverträge für Software. Wie im Blog „Kauf, Miete oder Werkvertrag“ dargelegt, ist im ersten Schritt zu hinterfragen, ob der Verkäufer die Software verkaufen oder vermieten will. Dabei ist danach zu differenzieren, ob die Nutzungsrechte an

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IT-Recht: Qualifikation von IT Verträgen in AGB

Der BGH hat am 4. März eine Entscheidung gefällt, die sich mit der Wirksamkeit einer Vorleistungspflicht für einen „Internet System Vertrag“ befasst. Das interessante an dieser Entscheidung sind aber weniger die Ausführungen zur Wirksamkeit von Regelungen in Standardverträgen (AGB), die den Kunden zu einer Vorauszahlung verpflichten, als vielmehr die Aussagen zur rechtlichen Einordnung von verschiedenen

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AGB-Recht: Ausschlußfristen

Der Begriff „Ausschlußfrist“ ist vermutlich nicht bekannt, die Klauseln sind aber jedem schon einmal begegnet. Sie lauten „nach Ablauf von …. Tagen / Monaten kann die Rechnung nicht mehr gestellt / oder der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.“  Ausschlußfristen sollen eine gewisse Sicherheit bewirken, etwa deshalb, weil ein Abschluß erstellt werden muß und hier

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AGB-Recht: Aufrechnungsklauseln

Die Aufrechnung gem. § 387 BGB ist ein Erfüllungsurrogat. Grundsätzlich müssen im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung die Voraussetzung : Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit und Fälligkeit vorliegen. Nur der Schuldner kann mit der Hauptforderung gegen den Gläubiger aufrechnen. Unter dem Begriff der Gleichartigkeit versteht das Gesetz die Gleichartigkeit des Gegenstandes, auf den sich die Forderung bezieht. Da meistens Ansprüche

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Vertragsrecht: Einfache Schriftformklauseln

Einfache Schriftformklauseln sind solche, die bestimmen,  dass eine Vereinbarung schriftlich niedergelegt werden muss. Obgleich der BGH nicht die Auffassung vertritt, dass alle Schriftformklauseln grundsätzlich unwirksam sind, ist zu beachten, dass solche Klauseln unter bestimmten Umständen unwirksam sein können. Dies gilt gerade für Klauseln, die sehr häufig in Verträgen bzw. allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden. Klauseln, die

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