IT-Recht: Mangel ohne Gebrauchseinschränkung
Eine weitere Entscheidung des BGH mahnt zu einer sorgfältigen Funktionsbeschreibung und Dokumentation von Changes auch in IT-Projekten. Denn der BGH bekräftigt, dass ein Mangel auch dann vorliegt, wenn eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit keinerlei Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit des Werks hat (BGH, Beschluss vom 30.07.2015 – VII ZR 70/14). Im konkreten Fall standen zwar […]
IT-Recht: Mangel ohne Gebrauchseinschränkung Read More »