Dienstverträge

IT Recht Cloud: Monitoring, Rechtsnatur und Laufzeit: BGH 15.3.2018

In einer Entscheidung des BGH vom 15.03.2018 ging es um die Rechtsnatur von „Fernüberwachungsverträgen“ und die Wirksamkeit der Laufzeitklausel über eine Mindestlaufzeit von 72 Monaten. Verschiedene Punkte sind bemerkenswert: Rechtsnatur: Der Vertrag sah eine Überlassung von Hardware (Videokameras) und die Durchführung von Dienstleistungen (Überwachung) vor. Beide Leistungen wurden gemeinsam unter dem Titel „Fernwartung“ angeboten. Die […]

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IT Vertragsrecht – Fehlerreaktions SLA

SLAs – Service Level Agreements – sind Konkretisierungen vertraglicher oder gesetzlicher Begriffe. In Deutschland gebräuchlich sind Dokumente, die reine KPIs (Key Performance Indicator) enthalten. Das alles habe ich an anderer Stelle schon ausführlich dargestellt. In diesem Blog geht es um das Thema, welches Verhältnis zwischen Fehlerreaktionzeiten  und Mangelbehebungszeiten  und Support besteht – welche Bedeutung dem zukommt. Ich

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IT Recht: Empfehlungen für die Praxis in Anbetracht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2017

Nach den jetzt vorliegenden Informationen tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz am 1.4.2017 in Kraft. Über das neue AÜG wurde schon an anderer Stelle berichtet. Fallen die geleisteten Dienste unter dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung, so bestehen weitreichende Konsequenzen bis hin zu der automatisierten Einstellung des Angestellten im Betrieb des Kunden, der der eigene Angestellte des IT Unternehmens

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IT-Recht: Softwarepflegevertrag und Supportvertrag: Aufbau und Inhalt I

Verträge über den Austausch von Leistungen folgen in Deutschland einem bestimmten Aufbau. Dieser Aufbau lautet in 90 % aller Fälle: Leistung–Gegenleistung–Leistungsstörung–Allgemeines. A. Leistungsinhalt Die Begriffe Softwarepflegevertrag oder Supportvertrag gibt es im deutschen Recht nicht. Insofern gibt es keine klassische Vorlage, anhand derer man den Leistungsinhalt dieser Vertragstypen bestimmen kann. Anhand der Vertragstypen, die mir im

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AGB-Recht: Preisanpassungsklauseln

Anwendungsbereich: Verträge mit einer längeren Laufzeit wie Support-, Softwarepflege-, Serviceverträge oder Verträge „in der Cloud“ wie SaaS, IaaS, etc. Preisanpassungsklauseln sollen Anpassungen an sich ändernde Preisstrukturen des Lieferanten gewähren, ohne dass zugunsten des Kunden ein Sonderkündigungsrecht entsteht. Zum einen gilt der alte, lateinische Grundsatz des „pacta sund servanda“. Verträge sind so zu erfüllen, wie sie

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IT-Recht: Keine „Tricksereien“ bei Vertragsänderungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt auch und insbesondere, wenn Vertragstexte zwischen den Parteien im Rahmen von Verhandlungen ausgetauscht werden. Hier sollte die Antwort der Vertragsgegenseite stets genau auf Änderungen gegenüber dem letzten eigenen Vorschlag geprüft werden. Verdeckten Tricksereien allerdings erteilte der BGH jetzt eine Absage – hier müssten die Vertragsparteien einander vertrauen

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Vertragsecht: Neue Regelungen zu Zahlungs- und Abnahmefristen sowie den Folgen des Verzugs

Der Gesetzgeber hat zum 29.07.2014 neue Regelungen in das BGB eingefügt, die große Auswirkungen auf den Geschäftsverkehr haben dürften. Die neuen Vorschriften regeln wesentlich strenger als bisher Vereinbarungen über Zahlungs- und Abnahmefristen und verschärfen die Folgen des Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Art und Weise. Damit soll dem seit Jahren zu beobachtenden Trend zu immer späteren

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IT-Recht: Dienstanbieter haftet für nicht abrufbare E-Mails

Kann ein gewerblicher Nutzer seine E-Mails nicht abrufen, und ist der Dienstanbieter für den Fehler verantwortlich, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden kann auch den entgangenen Gewinn umfassen, wenn dem Nutzer aufgrund der Störung konkrete Aufträge entgehen. Das entschied das OLG Naumburg (Urteil vom 11.07.2013 – 2 U 4/13). Das Gericht erklärt, dass

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AGB-Recht: E-Mails können Schriftform genügen

Eine klassische Konstellation: Die Parteien vereinbaren vertraglich die Schriftform. Im Projekt werden dann aber vor allem E-Mails untereinander ausgetauscht. Kommt es dann zu Schwierigkeiten, beruft sich eine Seite darauf, bestimmte per E-Mail abgegebene Erklärungen der Vertragsgegenseite seien nicht wirksam, weil sie dem Schriftformerfordernis nicht genügten. Eine Argumentation, die nach einem Urteil des OLG München regelmäßig

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Softwarevertragsrecht: Abgrenzung von Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht

Einleitung Die Abgrenzung zwischen Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht spielt für die IT an verschiedenen Stellen eine große Rolle. Das IT Unternehmen empfindet eine Qualifikation als Dienstvertrag zu Recht als vorteilhaft. Im Dienstvertragsrecht gibt es keine Gewährleistung, der Lohn ist auch dann zu zahlen, wenn kein bestimmter Erfolg eintritt. Der Kunde wiederrum empfindet diese Einordnung aus den

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