eCommerce: Checkbox-Bestätigung für Widerrrufsbelehrung
Die Regeln zum Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern haben sich zwar im Juni 2014 an vielen Stellen verändert. Eines aber ist gleich geblieben: Die Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform, also auf einem dauerhaften Datenträger zur unveränderten Wiedergabe gespeichert, zugehen. Insofern ist ein Urteil des BGH zum „alten“ Recht insoweit auch unter Geltung der aktuellen Rechtslage noch […]
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