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IT Recht Projektgeschäft – Von Erfolgshaftung und Projekthoheit

Insbesondere Vertragsvorgaben von Auftraggebern beinhalten ein Konzept der Mischung von dienstvertraglichen und werkvertraglichen Elementen. Der wesentliche Unterschied zwischen dem reinen Dienstvertrag liegt darin, daß der Auftragnehmer nicht nur Arbeitsleistungen erbringt, sondern auch noch das Erfolgsrisiko übernimmt. Diese Übernahme des Erfolgsrisikos ist aber damit verbunden, daß der Auftragnehmer die Projektverantwortung (oder Projekthoheit) hat. In der juristischen […]

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IT Recht: Vertragsabschlüsse und Willenserklärungen in elektronischen Systemen

Dieser Blog hört sich zunächst hoch theoretisch an, ist er aber nicht. Viele Unternehmen versuchen die administrativen Aufwände in der Verwaltung von Verträgen mit dem Kunden zu mindern. Bsp: Ein Kunde schließt zunächst einen Vertrag ab, vier Server in einem Backup as a Service zu sichern und möchte diesen Vertrag nach 3 Monaten auf weitere

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IT Recht: Werkvertrag, Dienstvertrag und Risiken

Ich war Ende des Jahres bei einer Veranstaltung von Herrn Prof. Hören aus Münster zu dem Thema agile Projektmethodiken. Herr Hören sprach sich sehr für die Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts aus, weil ein bestimmter Erfolg geschuldet sei. Sofort kam aus dem Auditorium Widerspruch von Vertretern von IT- Unternehmen. Das Unverständnis auf beiden Seiten ist verständlich. Denn

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Softwarevertragsrecht: Leistungsaufforderung bei nicht abgenommener Software

In einem früheren Beitrag aus dem Jahr 2010 haben wir bereits über den Fall des BGH vom 25.03.2010 (Az. VII ZR 224/08) berichtet. Dieses Thema ist nach wie vor bei unseren Mandanten aktuell. Ich möchte das Urteil daher noch einmal unter die Lupe nehmen und klären, ob der IT-Dienstleister sich mit der bloßen Aufforderung zufrieden

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Herstellerkennzeichnung und Mülleimer nach dem ElektroG, LG Düsseldorf, Urteil v. 8.10.2019

Das LG Düsseldorf hat sich mit der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Nachfüllkartuschen für elektronische Zigaretten befasst. In dem zugrundeliegenden Fall geht es um eine deutsche Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen E-Zigaretten-Herstellers, die elektrische Zigaretten und die dazugehörigen Nachfüllkartuschen vertreibt. Diese Nachfüllkartuschen sind wie folgt aufgebaut: Die Nachfüllkartuschen bestehen aus einem schwarzen Mundstück sowie einem transparenten Behälter, an dem

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Vertragsrecht: Anforderung an das Zustandekommen einer Individualvereinbarung OLG Celle Urt 2.10.2019

Eine Entscheidung des OLG Celle (MDR 19,1428) sei kurz dargestellt. Wie schon häufig auf dieser Website beschrieben, sind die Anforderungen an das Zustandekommen einer Individualvereinbarung extrem hoch. Das OLG Celle hat exakt in dieem Sinn entschieden, daß selbst das handschriftliche Ausfüllen von Platzhaltern in Vertragsformularen kein unbedingter Beweis für das Zustandekommen einer Individualvereinbarung sind. Kontext:

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Benennung der Verbraucher-Schlichtungsstelle nur, wenn eine Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vorliegt

Wir berichteten bereits über die Pflicht der Händler zur eindeutigen Erklärung darüber, ob er an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt oder nicht. Sätze wie: „die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Streitschlichtung kann im Einzelfall erklärt werden“ genügen nicht der erforderlichen Transparenz und Klarheit (so BGH, 21.08.2019, Az. VIII ZR 265/18) Das OLG Celle hat sich mit Urteil vom 24.07.2018

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Cloud: Das gehostete Projekt Teil II

Fortsetzung von http://anwaltskanzlei-online.local/2019/11/07/cloud-das-gehostete-projekt-teil-i/. Ich befasse mich mit der Fallkonstellation, in der der Kunde die Software gekauft hat und einen Softwarepflegevertrag abgeschlossen hat. Im Teil I habe ich dargelegt, das der Begriff Cloud nach meiner Ansicht unglücklich gewählt ist. Nach meiner Erfahrung  weil es in vielen Fällen um die Betriebsverantwortung geht. Bei den sogenannten „Onpremises“ Systemen

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Cloud: Das gehostete Projekt Teil I

Das dritte neue Geschäftsfeld für die Softwareanbieter bietet sich in der Cloud mit dem Hosting von gekaufter und gepflegter Software. Welche Punkte sind gesondert zu beachten? I Betriebsverantwortung Wieder beginnt der Beitrag mit der Klarstellung, dass hinter dem Begriff Cloud völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle stehen. Hier geht es um folgende Konstellation: Der Kunde will Software, deren

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IT -Recht: Argumente gegen die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an Software in Projekten Teil II

III Weitere Argumente Ich habe in dem ersten Teil dieser Miniserie meine Vorbehalte gegen die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte angeführt. Juristen sind Menschen und als solche ist auch bei uns eine gewisse Form von Herdentrieb zu erkennen. Die Formularhandbücher von vielen Verlagen sehen die Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten an Individualsoftware vor, viele Großkanzleien arbeiten nach dem

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