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Software-Leasing – Die Alternative zum Softwarekauf Teil II

Im ersten Teil habe ich erläutert, welche Vorteile ein Software-Leasing haben kann, wie das Verhältnis zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und ggf. Dritten aussieht und welche Arten von Software-Leasing gängig sind. In diesem Teil möchte ich auf Probleme aufmerksam machen, die durch vertragswidriges Verhalten des Softwareherstellers als Lieferant entstehen können. Zur Erinnerung: Wir haben folgende Vertragsparteien: Leasingnehmer = […]

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Zusatztermin für das Seminar „Projektverträge/ Softwareerstellung 2019“ in Berlin 22.11.2019

Da die Veranstaltung „Projektverträge/ Softwareerstellung“ in Berlin schon so früh ausgebucht ist ( 14.11.), haben wir nach einem Zusatztermin für Berlin,  22.11.2019. Weitere Informationen unter „Seminare“. Anmeldungen bitte per FAX 040-349 60 20 oder an info@anwaltskanzlei-online.local.

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Verwendung von Vornamen für Modellbezeichnung – Markenrecht anwendbar?

Vornamen werden häufig und gerne verwendet, um Produkte oder Produktserien zu bezeichnen. Das ist für den Kunden einfacher zu merken, als eine komplizierte Produktnummer. Alle kennen zum Beispiel das „Billy-Regal“ von Ikea oder die „Uncle Sam – Hosen“. Auch in Deutschland gibt es eine Wortmarke „SAM“, die seit 1991 im deutschen Markenregister für Bekleidung eingetragen

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Wettbewerbsrecht: Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen- Teil III Verletzungshandlungen

Die Handlungen, die als verboten gelten, sind in der Übersicht: die unbefugte Erlangung, die Offenlegung oder Nutzung, der Erwerb oder die Nutzung durch Dritte und viertens der Vertrieb verletzender Produkte. Der Begriff der unbefugten Erlangung spricht für sich. Es ist egal, ob eigene Angestellte oder Dritte die Handlung begehen: Wenn der Rechteinhaber die Informationen beherrscht

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Erstellung einer Webseite inkl. Corporate Design und Imagevideo ist Werkvertrag

Das entschied jüngst das Kammergericht Berlin (KG) mit Urteil vom 19.03.2019 (Az. 21 U 80/18). Das Besondere an der Entscheidung: Der Auftragnehmer hatte bis zu einem bestimmten Grad die gestalterische und künstlerische Freiheit. Zwar ist im Werkvertrag der Besteller dazu berechtigt, die Leistungen zu konkretisieren, auch im Laufe der Vertragsdurchführung. In diesem besonderen Fall musste aber zur

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IT-Recht: Vorausgesetzter Zweck BGH Entscheidung vom 20/3/2019

Warum ist diese Entscheidung wichtig? Häufig verlangen Kunden im Rahmen der Abnahmeprüfung oder kurz danach noch die Erstellung von Funktionen oder Prozessen, die nicht dokumentiert sind. Es geht häufig um das Thema: Ist das Fehlen einer Funktion ein Mangel (dann müsste die Funktion kostenlos nachprogrammiert werden) oder ist es ein Change, also ein kostenpflichtiger Nachtrag.

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Verkaufsaktion mit Preisvorteilen – Vorsicht vor irreführenden Aktionen

Menschen sind Schnäppchenjäger. Sie kaufen eher ein, wenn sie das Gefühl haben, einen Preisvorteil erlangt zu haben. Darum findet man immer wieder Verkaufsaktionen, die den Kunden dazu bringen sollen, „gleich zuzuschlagen“, bevor die Aktion vorbei ist. Es gibt jedoch wettbewerbsrechtliche Regeln, an die man sich halten sollte, will man nicht von einem Wettbewerber oder einem

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Wettbewerbsrecht – Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Teil I

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GechGehG) soll eine bestehende Schutzlücke für Know-how schließen und tut das leider nur zu Teilen. Die Relevanz des Gesetzes wird sich für IT- Unternehmen daraus ergeben, dass die Kunden nach dem Inhalt von NDA´s die Etablierung und Überwachung von Maßnahmen fordern, die die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen. Und im

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Wettbewerbsrecht: Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Teil II

Angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung nach dem GeschGehG Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (abgekürzt GeschGehG) soll den Schutz von Know-how in Unternehmen verbessern. Die Schutzlücke ist bei IT- Unternehmen im Bereich der Softwarebranche evident. Aktuell geschützt ist eigentlich nur die konkrete Form im Code, nicht aber das Know-how, das zu seiner Erstellung geführt hat. Das

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IT-Recht: IT Projekt auf gemieteter Standardsoftware Teil I

Im Rahmen der „on prem“ Projekte wird Software normalerweise verkauft und diese Standardsoftware wird nach den Wünschen des Kunden angepasst oder es werden neue Komponenten programmiert. Dieses Modell kennen Juristen aus dem Baurecht. Standardbauteile werden geliefert und vor Ort zusammengebaut und individuell angepasst.  Juristen nennen das einen Werkliefervertrag. Werklieferverträge werden rechtlich als reine Werkverträge qualifiziert,

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