AGB

Wettbewerbsrecht: Widerrufsbelehrung und Adressangaben

Die Formulierung und Darstellung der Widerrufsbelehrung ist immer wieder problematisch. Die gesetzliche Regelung wurde mehrfach geändert. Obgleich der Gesetzgeber inzwischen eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt hat, kommt es immer wieder zu Fragen bezüglich der Handhabung des Musters im Einzelfall. Es können immer wieder falsche Formulierungen verwendet werden oder falsche Zusatzangaben gemacht werden. Dies gilt insbesondere […]

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AGB-Recht: Schadensersatz wegen eines Mangels

Wann folgt eigentlich ein Schadensersatz aus der Lieferung oder Herstellung einer mangelhaften Sache? Welche Voraussetzungen sind einzuhalten? Mir wird immer wieder die Frage gestellt, wann man eigentlich einen Schadensersatz verlangen kann, wenn noch nicht feststeht, ob die Leistung noch erbracht werden kann. Die Antwort ist tatsächlich auch für Juristen nicht einfach zu geben, denn das

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Vertragsrecht Maschinenbau: Übersicht über die Vertragstypen im Projektgeschäft

Übersicht über die einzelnen Vertragstypen In Betracht kommen: Der Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB Der Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB Der „Werklieferungsvertrag, § 651 BGB Das Dienstvertragsrecht, § 611 BGB 1. Das Kaufrecht, § 433 BGB Im Rahmen des Kaufrechts verpflichtet sich der Verkäufer zur Übereignung eines fertigen Gegenstandes oder zur Übertragung von Rechten. Der

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AGB Recht Haftung Teil IV: Ersatzvornahme als Teil der Haftung

§ 637 BGB regelt, daß dem Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Mangels nach erfolgter fruchtloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht. Zu Deutsch: Falls es der Auftragnehmer nicht schafft, den Mangel selbst innerhalb einer zumutbaren Zeitspanne zu beheben, kann der Auftraggeber einen Dritten – also auch ein Konkurrenzunternehmen – damit beauftragen, den Mangel zu

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle III – Remote

Die neuen Nutzungsformen von Software über das Internet und andere Datennetze stellen sich aus der Sicht von Urheber- und Vertragsrecht wie so gleich beschrieben dar. 1.) Nutzung per Remote Sachverhalt: Die Software wurde permanent auf einem Rechner installiert und wird auf diesem Rechner in den Arbeitsspeicher geladen.  Über ein anderes Programm wird die Benutzermaske (GUI)

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AGB Recht Teil III: Aufwendungsersatz als Teil der Haftung

Ich habe bereits dargelegt, daß der Jurist mit dem, was der Laie unter dem Begriff der „Haftung“ versteht den Schadensersatz meint. In vielen Verträgen wird das Thema Aufwendungsersatz komplett vergessen. Dabei kann gerade im Bereich Maschinen und Anlagebau oder im Projektgeschäft der Aufwendungsersatz mehr Geld kosten als der Schadensersatz. Das Gesetz besagt, daß der Käufer

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle Teil II

Im ersten Teil dieser Serie habe ich dargelegt, dass die Zulässigkeit von bestimmten Vertragsbedingungen im Softwarelizenzrechte davon abhängt, ob a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (also Standardverträge) oder Individualvereinbarungen verwendet werden und b) ob dem Kunden die Nutzungsrechte an der Software endgültig oder nur zeitlich beschränkt übertragen werden. Die hier gemachten Ausführungen gelten nur für den Bereich der

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AGB-Recht: Pauschalhonorar in AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen grundsätzlich der Inhaltskontrolle gemäß § 307 ff. BGB. Das bedeutet, dass die AGB nicht gegen etwaige Klauselverbote verstoßen oder den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Normalerweise sind etwaige Preisvereinbarungen zwischen zwei Parteien nie Gegenstand einer solchen Inhaltskontrolle, da diese immer individuell vereinbart werden. Als essentialia negotii sind nämlich die Hauptleistung und der Preis

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AGB-Recht: Delivered at Terminal – DAT

Delivered at Terminal ist eine Incoterm-Bezeichnung, wonach der Verkäufer am “Terminal” liefern muss, um seine Lieferpflichten zu erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff nicht nur als Containerterminal oder Empfangsgebäude bei einem Bahnhof oder ähnlichem zu verstehen, sondern weit auszulegen ist. Terminal kann jeder Ort und kann überdacht oder nicht überdacht sein. Die Pflichten

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AGB-Recht: Verlängerter Eigentumsvorbehalt II

Die Befugnis zur Weiterveräußerung Die Befugnis zur Weiterveräußerung ist normalerweise in den Klauseln zur Vorausabtretung implizit enthalten. Diese Klauseln werden regelmäßig so eingeschränkt, dass eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang als genehmigt gilt. Der ordnungsgemäße Geschäftsgang bezeichnet die Tätigkeiten, die ein Unternehmer normalerweise vornimmt, nachdem er die Eigentumsvorbehaltsware eingebaut oder verarbeitet hat. Dementsprechend gehören die Sicherungsübereignung

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