Markenrecht: Zeichen als diskriminierende Herabstufung
Bei der Anmeldung einer Marke muss der Anmelder die gesetzlich geregelten absoluten Schutzhindernisse berücksichtigen. Innerhalb von Deutschland gilt das Markengesetz, wobei die absoluten Schutzhindernisse im Markengesetz in § 8 geregelt sind. Sofern es sich um eine Gemeinschaftsmarke handelt, sind die absoluten Schutzrechte in Artikel 7 GMV geregelt. Sowohl das Markengesetz als auch die GMV sehen […]
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