Unsere Kunden, die „Verträge in der Cloud“ abschließen möchten haben häufig Fragen, die mit der Anwendbarkeit des Datenschutz im internationalen Rechtsverkehr zusammenhängen.
...Markenrecht: Schutzfähigkeit von Mail-Adressen
Das EuG hat über den Schutzumfang von als Marken eingetragenen E-Mail-Adressen entschieden (Urteil vom 16.09.2013 – T-338/09). Danach kann sich eine Zeichenähnlichkeit mit konfligierenden Marken allein aus einer Übereinstimmung mit
...Softwarevertragsrecht: Erstellung und Anpassung von Software unter lizenzrechtlicher Sicht
1.) Neuerstellung Die Erstellung von Software „of the scratch“ , also die komplette Neuerstellung von Software kommt in der Praxis relativ selten vor. Jedenfalls in unserer Praxis wird Software in
...Wettbewerbsrecht: Irreführende Firmenzusätze wie „Zentrum“
Schon die Wahl des Firmennamens kann wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche ausläsen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn durch den Namen übersteigerte Erwartungen der Kunden geweckt werden. Diese Voraussetzung sah das OLG Stuttgart
...Markenrecht: Verwechslungsgefahr bei fremdsprachigen Marken
Zumindest für Gemeinschaftsmarken gelten künftig strengere Maßstäbe, wenn es darum geht, gegen ähnliche Marken vorzugehen. Marken mit gleicher Bedeutung in unterschiedlichen Sprachen werden nur noch ausnahmsweise eine Verwechslungsgefahr begründen. So
...Wettbewerbsrecht: Informationspflichten in der Werbung
Wer Werbung schaltet, muss die angesprochenen Verbraucher bereits im Rahmen der Anzeige deutlich auf seine Identität und Anschrift hinweisen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Anzeige eine konkrete Aufforderung zum
...Markenrecht: Lizenzverträge sind sorgfältig zu dokumentieren
„An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags […] sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.“ In großer Offenheit mahnt der BGH mit diesem Leitsatz zu einer sorgfältigen Dokumentation solcher markenrechtlicher
...Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen – Teil IV
Schadensersatz – Verzugsschaden, § 286
...Wettbewerbsrecht: Kein Wettbewerbsverstoß durch Schutzrechtshinweise
Im anglo-amerikanischen Recht sind sie gang und gäbe, in Deutschland hingegen wissen viele nichts mit den hochgestellten Markenhinweisen „TM“ und ® anzufangen. Wer diese Zeichen im geschäftlichen Verkehr verwendet, sollte
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