Wettbewerbsrecht: Vorgehen gegen Spitzenstellungswerbung
„Wir sind die Größten, Besten, Günstigsten!“ – Werbung mit Spitzenstellungen ist beliebt. Zulässig ist sie aber nur, wenn die Aussage auch tatsächlich wahr ist. Anderenfalls ist die Werbung mit Superlativen irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig. Wer einen Konkurrenten wegen einer solchen Werbung abmahnen oder sogar verklagen will, sollte sich seiner Sache jedoch sicher sein. Denn […]
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