AGB

Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Vertragliche Pflichten Teil 4/1

Art 25 DA: Inhalt des Vertrags Der Artikel 25 DA ist ein tiefer Eingriff in die Vertragsautonomie, der sich eigentlich nicht begründen lässt. Der Artikel 25 DA ordnet an, dass die Anbieter von Cloud- Services mit dem Kunden einen Vertrag abschließen müssen (wenn der denn will) ohne wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des Vertrags nehmen […]

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KI und OSS – Grundlegendes Teil II

1.3 Grundlegendes zur Auslegung OSS-Lizenzbestimmungen sind juristische Texte, wir sprechen von AGB. Wie alle AGB sind sie  auslegungsbedürftig. In praktisch allen OSS-Texten fehlt eine klare technische Beschreibung der Handlung, die einen CopyLeft-Effekt bedingt. Man sollte sich immer auf den Websites der betreffenden Hersteller umschauen, ob Auslegungshinweise bestehen und diese bei der Auslegung berücksichtigen. Aber es

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Compliance IT Sicherheit – Besonderer Teil CRA

2. CRA 2.1 Oh Gott, noch ein Gesetz Der Cyber Resilience Act stellt einen weiteren regulatorischen Versuch dar, die Risiken aus dem Betrieb von IT- Systemen zu mildern oder abzustellen. Es gab nur sektorale Anforderungen für bestimme Produkte (z.B. Fahrzeuge), der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen (nachfolgend PDE genannt), Art 3 Nr.

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Compliance IT Sicherheit –Besonderer Teil DSGVO III

6. Ablaufpläne und Schulungen Die Organisatorischen Maßnahmen betreffen insbesondere Schulungen der Mitarbeiter – insbesondere im Bereich der Cybersecurity -, die die Mitarbeiter regelmäßig durchlaufen müssen. Nach Aussagen unserer Kunden sind über 90% der Cyberattacks nicht durch Hacker bedingt, die sich stundenlang durch einzelne Firewalls sägen, sondern durch unachtsame Mitarbeiter, die dann doch wieder den einen

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Was bedeutet eigentlich „Obliegenheit“ des Kunden?

Abgrenzung der Obliegenheit zu Mitwirkungspflichten Haben Sie das Wort schon einmal im Zusammenhang mit Ihrer Vertragsgestaltung gehört? Nein? Das ist grundsätzlich nicht so schlimm. Aber den Unterschied zwischen Obliegenheit und Vertragspflicht zu verstehen, hilft Ihnen, die sog. Mitwirkungspflicht des Kunden richtig einzuordnen. Denn in den meisten Fällen steht „Pflicht“ drauf, es ist aber nur eine

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AGB Änderung während Vertragslaufzeit im B2B

Oft fragen uns unsere Mandanten, wie sie mit ihren neuen AGB bei ihren Bestandskunden umgehen sollen. Die Frage ist berechtigt, denn bereits beim Einbeziehen der AGB bei Neukunden überschlagen sich die Fragen hierzu. Die Einbeziehung Ihrer AGB bei Neuverträgen im B2B ist recht simpel. Sie teilen in Ihrem Angebot, bestenfalls auf der ersten Seite oder

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Data as a Service Teil II

Fortsetzung von Teil I. In dem ersten Teil ging es um die schuldrechtlichen Fragen, namentlich darum ob die DaaS -Verträge notwendig dem Mietrecht unterstellt werden müssen, oder ob man die Verträge auch so ausgestalten kann, dass Dienstvertragsrecht zur Anwendung kommt. In diesem Teil II geht es nun um die lizenzrechtlichen Regelungen für Data as a

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Verbotene Eigenmacht, Aktivierungskeys und Remote Access

BGH: Entscheidung vom 26.10.2022 Vermieter von Elektroautos dürfen sich die Möglichkeit der Sperrung der Elektrobatterie durch eine Fernabschaltung grundsätzlich nicht durch allgemeine Geschäftsbeziehungen vorbehalten. Diese Regelung ist für den Verbraucherverkehr ergangen. Es klagte ein Verbraucherschutzverein gegen eine französische Bank, die Elektroautos vermietet oder verleast. Die Bank verwendete sogenannte Allgemeine Batterie -Mietbedingungen. Diese sahen vor, dass

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Gesamtheit und Teilbarkeit von IT- Leistungen

Gesamtheit und Teilbarkeit von IT- Leistungen In dem Beruf des Fachanwalts für IT- Recht gehört die Frage der Beurteilung zur Teilbarkeit von Leistungen zum wöchentlichen Standard. Immer wieder sind Fallgestaltungen zu beurteilen, in denen viele Teile der versprochenen Leistung funktionieren und manche Teil-Leistungen aber zu Problemen führen. Beispiele sind: „ 98% der versprochenen Funktionen sind

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AGB. Wozu braucht man sie?

Dies wird kein Fachartikel, wie man es sonst von uns kennt. Dies wird ein Kommentar, den ich einmal schreiben möchte, weil ich immer wieder von Mandanten zu hören bekomme:Unsere AGB sollen bitte so kurz wie möglich sein und wir möchten bitte nicht so viele Vertragsdokumente verwenden. Zunächst einmal möchte ich mit folgenden Fehlvorstellungen aufräumen: Ich

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