AGB

Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle Teil II

Im ersten Teil dieser Serie habe ich dargelegt, dass die Zulässigkeit von bestimmten Vertragsbedingungen im Softwarelizenzrechte davon abhängt, ob a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (also Standardverträge) oder Individualvereinbarungen verwendet werden und b) ob dem Kunden die Nutzungsrechte an der Software endgültig oder nur zeitlich beschränkt übertragen werden. Die hier gemachten Ausführungen gelten nur für den Bereich der […]

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AGB-Recht: Pauschalhonorar in AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen grundsätzlich der Inhaltskontrolle gemäß § 307 ff. BGB. Das bedeutet, dass die AGB nicht gegen etwaige Klauselverbote verstoßen oder den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Normalerweise sind etwaige Preisvereinbarungen zwischen zwei Parteien nie Gegenstand einer solchen Inhaltskontrolle, da diese immer individuell vereinbart werden. Als essentialia negotii sind nämlich die Hauptleistung und der Preis

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AGB-Recht: Delivered at Terminal – DAT

Delivered at Terminal ist eine Incoterm-Bezeichnung, wonach der Verkäufer am “Terminal” liefern muss, um seine Lieferpflichten zu erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff nicht nur als Containerterminal oder Empfangsgebäude bei einem Bahnhof oder ähnlichem zu verstehen, sondern weit auszulegen ist. Terminal kann jeder Ort und kann überdacht oder nicht überdacht sein. Die Pflichten

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AGB-Recht: Verlängerter Eigentumsvorbehalt II

Die Befugnis zur Weiterveräußerung Die Befugnis zur Weiterveräußerung ist normalerweise in den Klauseln zur Vorausabtretung implizit enthalten. Diese Klauseln werden regelmäßig so eingeschränkt, dass eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang als genehmigt gilt. Der ordnungsgemäße Geschäftsgang bezeichnet die Tätigkeiten, die ein Unternehmer normalerweise vornimmt, nachdem er die Eigentumsvorbehaltsware eingebaut oder verarbeitet hat. Dementsprechend gehören die Sicherungsübereignung

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AGB-Recht: Haftung Teil I

Übersicht: In den Gesprächen mit unseren Mandanten in den Seminaren, die wir über IT- und AGB-Recht halten, wird immer wieder klar, dass Juristen einen Jargon sprechen, also eine Fachsprache sprechen, die sich ganz erheblich von dem anderer Menschen unterscheidet. Diese Reihe von Beiträgen gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die juristischen Regelungen, die zu bedenken

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AGB-Recht: CIP Carriage and Insurance Paid To

CIP ist die Abkürzung für die Vereinbarung „Carriage and Insurance Paid To“ und weist darauf hin, dass der Verkäufer den Transport der Ware zu einem bestimmten Ort zu veranlassen und die Versicherung für die zu transportierende Ware zu organisieren hat. Der wesentliche Unterschied zwischen CPT und CIP ist somit die Verpflichtung des Verkäufers, die Versicherung

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IT-Lizenzrecht: Unwirksame AGB Schweigen auf Änderungshinweis

In einer Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.09.2010 stand die Wirksamkeit von AGB eines Webhosting Anbieters zur Diskussion. Kurz zum Jargon: AGB sind jegliche rechtliche Regelungen, die von dem Anwender im geschäftlichen Verkehr mit der Absicht formuliert werden, mindestens zweimal verwendet zu werden. Der Begriff AGB kann für ganze Standardverträge verwendet werden oder für einzelne

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AGB-Recht: CPT Carriage Paid To

Unter der Incoterm Regelung „Carriage Paid To“ (CPT) ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware an den vereinbarten Ort zu liefern. Dabei ist er verpflichtet, den Transport zu diesem Ort vertraglich zu vereinbaren und die entsprechenden Kosten hierfür zu tragen. Gleichwohl geht das Risiko des zufälligen Untergangs nicht erst mit der Ablieferung der Ware am vereinbarten

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AGB-Recht: FCA Free Carrier

Bei der Bezeichnung FCA handelt es sich um die Abkürzung für „Free Carrier“ und diese ist auch eine Bezeichnung, die in den Incoterms 2010 enthalten ist. Free Carrier heißt auf Deutsch „Frei Frachtführer“. Grundsätzlich bedeutet FCA, dass der Verkäufer die Waren einem Spediteur übergeben muss. Der Übergabeort kann innerhalb oder außerhalb des Werks erfolgen. Zu

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AGB-Recht: Aufrechnungsklauseln

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 07.04.2011 seine Rechtsprechung bezüglich des Aufrechnungsverbots in AGB ergänzt. Danach könnten viele Standardklauseln zu diesem Thema unwirksam sein. Im konkreten Fall ging es um das Honorar eines Architekten. Der Architekt hatte den Besteller auf Zahlung des restlichen Architektenhonorars in Anspruch genommen. Der Beklagte hat gegen diese Honorarforderung

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