IT Recht: Einordnung von Managed Services
Eine Enscheidung des AG Brandenburg bestätigt die Einordnung Patch Jobs als Werkvertrag. Ich hatte ja schon anderer Stelle geschrieben, daß die mit dem „Managed Services“ genannten Verträge richtigerweise als typischengemischte Verträge anzusehen sind. Mit dem Terminus „typengemischt“ meint der Jurist, daß der Vertrag gleich einem Blumenstrauß Elemente unterschiedlicher Vertragstypen (Beispielsweise Werk- und Dienstvertragselemente, kaufrechtliche Elemente […]
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