Urheberrecht: Urheberrechtsschutz für Designwerke deutlich aufgewertet
Der BGH hat unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung den Urheberrechtsschutz für Designwerke deutlich erweitert (Urteil vom 13.11.2013 – I ZR 143/12 – Geburtstagszug). Designer können nun unter anderem auch nachträglich Vergütungsansprüche geltend machen. Die Folgen für Web-Designer oder Gestalter von GUIs sind noch nicht absehbar. Worum es konkret ging: Klägerin des Verfahrens vor dem […]
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