Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen – Teil IV
Schadensersatz – Verzugsschaden, § 286 Verzug: Fristsetzung entbehrlich Der Anspruch auf Geltendmachung des durch den Verzug eingetretenen Schadens setzt voraus, dass der Gläubiger vergeblich den Schuldner zur Leistung aufgefordert hat (Fristsetzung). Nach § 286 Abs. 2 BGB bedarf es einer solchen Fristsetzung nicht, wenn a.) entweder die Leistung nach dem Kalender bestimmt ist, wenn b.) […]
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