AGB- und Vertragsrecht

IT Recht: Wegfall der Geschäftsgrundlage

Höhere Gewalt und Wegfall der Geschäftsgrundlage Teil II Das im § 313 BGB normierte Institut „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Instrument, das die Rechtsprechung erfunden hat. Es besagt, dass sich bestimmte Faktoren, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht ersichtlich waren, so geändert haben, dass ein weiteres Festhalten an dem alten Vertrag für eine Seite eine […]

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Vertragsklauseln zu Corona-Zeiten, der Selbstbelieferungsvorbehalt

Wie steht es mit Vertragsabschlüssen in Online-Shops, wenn die Mitarbeiter erkranken oder aufgrund von Grenzschließung oder Home-Office die Lieferketten unterbrochen werden? In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann hierfür die sog. „Selbstbelieferungsklausel“ in Betracht kommen. Doch ist diese überhaupt wirksam? Wirksamkeit der Selbstbelieferungsklausel Das OLG Stuttgart hat in einer Entscheidung vom 16.02.2011 (Az. 3 U 136/10)

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Rücktritt vom Softwarevertrag wegen vorvertraglichem Beratungsfehler und gemeinsame Verantwortlichkeit zweier IT-Unternehmen

OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3.06.2016, Az. 17 U 49/15 Der Sachverhalt Die von uns vertretene Klägerin, ein international tätiges Handelshaus hat die Beklagte 1 mit der „Erneuerung“ ihrer veralteten Geschäftssoftware in ein modernes System beauftragt. Die Beklagte 1 ist ein Fachbetrieb und bietet Softwarelösungen auf SAP-Basis an. Es kommt noch die Beklagte 2 ins Spiel,

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Standardvertragsklauseln bei Software-Verträgen: Die Gewährleistung

Standardklauseln, allgemein bekannt als allgemeine Geschäftsbedingungen, gehören zu jedem Repertoire eines IT-Unternehmens, wie das Salz zur Suppe! Auch dürfte allgemein bekannt sein, dass die AGB gewissen Regeln unterliegen, auch wenn ansonsten in Deutschland die Vertragsfreiheit herrscht. Ein Muster zur Verfügung zu stellen, empfiehlt sich an dieser Stelle nicht. Denn der BGH entwickelt fortwährend neue Regeln,

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IT Recht: Vertragsabschlüsse und Willenserklärungen in elektronischen Systemen

Dieser Blog hört sich zunächst hoch theoretisch an, ist er aber nicht. Viele Unternehmen versuchen die administrativen Aufwände in der Verwaltung von Verträgen mit dem Kunden zu mindern. Bsp: Ein Kunde schließt zunächst einen Vertrag ab, vier Server in einem Backup as a Service zu sichern und möchte diesen Vertrag nach 3 Monaten auf weitere

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Softwarevertragsrecht: Leistungsaufforderung bei nicht abgenommener Software

In einem früheren Beitrag aus dem Jahr 2010 haben wir bereits über den Fall des BGH vom 25.03.2010 (Az. VII ZR 224/08) berichtet. Dieses Thema ist nach wie vor bei unseren Mandanten aktuell. Ich möchte das Urteil daher noch einmal unter die Lupe nehmen und klären, ob der IT-Dienstleister sich mit der bloßen Aufforderung zufrieden

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Vertragsrecht: Anforderung an das Zustandekommen einer Individualvereinbarung OLG Celle Urt 2.10.2019

Eine Entscheidung des OLG Celle (MDR 19,1428) sei kurz dargestellt. Wie schon häufig auf dieser Website beschrieben, sind die Anforderungen an das Zustandekommen einer Individualvereinbarung extrem hoch. Das OLG Celle hat exakt in dieem Sinn entschieden, daß selbst das handschriftliche Ausfüllen von Platzhaltern in Vertragsformularen kein unbedingter Beweis für das Zustandekommen einer Individualvereinbarung sind. Kontext:

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Benennung der Verbraucher-Schlichtungsstelle nur, wenn eine Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vorliegt

Wir berichteten bereits über die Pflicht der Händler zur eindeutigen Erklärung darüber, ob er an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt oder nicht. Sätze wie: „die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Streitschlichtung kann im Einzelfall erklärt werden“ genügen nicht der erforderlichen Transparenz und Klarheit (so BGH, 21.08.2019, Az. VIII ZR 265/18) Das OLG Celle hat sich mit Urteil vom 24.07.2018

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Cloud: Das gehostete Projekt Teil II

Fortsetzung von http://anwaltskanzlei-online.local/2019/11/07/cloud-das-gehostete-projekt-teil-i/. Ich befasse mich mit der Fallkonstellation, in der der Kunde die Software gekauft hat und einen Softwarepflegevertrag abgeschlossen hat. Im Teil I habe ich dargelegt, das der Begriff Cloud nach meiner Ansicht unglücklich gewählt ist. Nach meiner Erfahrung  weil es in vielen Fällen um die Betriebsverantwortung geht. Bei den sogenannten „Onpremises“ Systemen

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Verbraucherstreitbeilegungsverfahren: BGH zur Hinweispflicht zur Teilnahmebereitschaft

Seit einiger Zeit gibt es für Online-Händler bereits die Hinweispflichten zum Streitbeilegungsverfahren. Angefangen hat alles mit einem Hinweis und einem Link auf die sog. OS-Plattform, die Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucherangelegenheiten gemäß der sog. ODR-Verordnung. Mit dieser Plattform erhält der Verbraucher die Gelegenheit, eine alternative Streibeilegung wahrzunehmen, wenn im Rahmen des Online-Kaufs Streitigkeiten mit dem Online-Händler entstanden

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