Einkauf/ Verkaufsbedingungen

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen bei Kauf- oder Werkverträgen I

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen bei Kauf- oder Werkverträgen I Der gesetzliche Ansatz ist im Kauf- wie im Werkvertragsrecht gleich. Der Begriff des Mangels – im § 633 I bzw. 434 I 1 BGB geregelt – besagt, dass die gelieferte bzw. erstellte dann frei von Sachmängeln ist, wenn sie eine zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit hat. Dann – […]

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Softwarelizenzrecht: Abmahnung wegen falscher lizenzrechtlicher AGB

Ich erläutere in den Seminaren immer wieder, warum ich nicht glücklich darüber bin, wenn Mandanten AGB ins Internet stellen. Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 30.4.2013 entschieden, daß eine Abmahnung gegen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtmäßig ist, die folgendes besagt: „Der Lizenznehmer darf die Software nur dann weiterverkaufen, wenn der neue Käufer die

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AGB-Recht: Einmal AGB, (fast) immer AGB

Wie wichtig es ist, bei der Formulierung und ständigen Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Sorgfalt walten zu lassen und sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen, hat der BGH neuerlich herausgestellt (Urteile vom 22. November 2012 – VII ZR 222/12 – und vom 07. März 2013 – VII ZR 162/12). In den genannten Entscheidungen hatte sich der

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AGB-Recht: Schadensersatz wegen eines Mangels

Wann folgt eigentlich ein Schadensersatz aus der Lieferung oder Herstellung einer mangelhaften Sache? Welche Voraussetzungen sind einzuhalten? Mir wird immer wieder die Frage gestellt, wann man eigentlich einen Schadensersatz verlangen kann, wenn noch nicht feststeht, ob die Leistung noch erbracht werden kann. Die Antwort ist tatsächlich auch für Juristen nicht einfach zu geben, denn das

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AGB-Recht: Delivered at Terminal – DAT

Delivered at Terminal ist eine Incoterm-Bezeichnung, wonach der Verkäufer am “Terminal” liefern muss, um seine Lieferpflichten zu erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff nicht nur als Containerterminal oder Empfangsgebäude bei einem Bahnhof oder ähnlichem zu verstehen, sondern weit auszulegen ist. Terminal kann jeder Ort und kann überdacht oder nicht überdacht sein. Die Pflichten

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AGB-Recht: CIP Carriage and Insurance Paid To

CIP ist die Abkürzung für die Vereinbarung „Carriage and Insurance Paid To“ und weist darauf hin, dass der Verkäufer den Transport der Ware zu einem bestimmten Ort zu veranlassen und die Versicherung für die zu transportierende Ware zu organisieren hat. Der wesentliche Unterschied zwischen CPT und CIP ist somit die Verpflichtung des Verkäufers, die Versicherung

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AGB-Recht: CPT Carriage Paid To

Unter der Incoterm Regelung „Carriage Paid To“ (CPT) ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware an den vereinbarten Ort zu liefern. Dabei ist er verpflichtet, den Transport zu diesem Ort vertraglich zu vereinbaren und die entsprechenden Kosten hierfür zu tragen. Gleichwohl geht das Risiko des zufälligen Untergangs nicht erst mit der Ablieferung der Ware am vereinbarten

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AGB-Recht: FCA Free Carrier

Bei der Bezeichnung FCA handelt es sich um die Abkürzung für „Free Carrier“ und diese ist auch eine Bezeichnung, die in den Incoterms 2010 enthalten ist. Free Carrier heißt auf Deutsch „Frei Frachtführer“. Grundsätzlich bedeutet FCA, dass der Verkäufer die Waren einem Spediteur übergeben muss. Der Übergabeort kann innerhalb oder außerhalb des Werks erfolgen. Zu

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AGB-Recht: Einkaufsbedingungen – Angebotsklauseln (Teil 2)

Soweit der Käufer eine Annahmefrist bestimmen möchte, kann dies auch in den AGB erfolgen. Allerdings darf die Annahmefrist nicht unangemessen kurz bemessen werden. Die Angemessenheit der Frist bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Im Rahmen der Angebotsklauseln werden auch regelmäßig die Änderungsbefugnisse des Käufers bestimmt. Somit soll dem Käufer das Recht gewährt werden, die

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AGB-Recht: Einkaufsbedingungen – Angebotsklauseln (Teil 1)

Im geschäftlichen Verkehr weisen fast alle Einkaufs-AGB Klauseln auf, die das Angebot regeln. Zur Erläuterung: Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot durch eine Annahmeerklärung angenommen wird. Ein Angebot im juristischen Sinne liegt vor, wenn die Angaben so konkret ausgestaltet sind, dass der Verkäufer lediglich durch ein einfaches „Ja“ das Angebot annehmen kann. Im kaufmännischen

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