IT-Recht: Haftung für Software nach dem Produkthaftungsgesetz, Versicherungsschutz
Haftung für Software nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) Das System der außervertraglichen Haftung für Software ist für Laien nicht einfach zu verstehen. Nach dem Produkthaftungsgesetz muss eine andere als die fehlerhafte Sache beschädigt sein, § 1 Abs.1 S.2 ProdHaftG. Voraussetzung für eine Einstandspflicht nach dem Produkthaftungsgesetz ist, dass ein Mensch verletzt oder getötet oder eine Sache […]
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