Einkauf/ Verkaufsbedingungen

Einwilligung in Newsletter: Voreingestelltes Häkchen reicht für Einwilligung nicht aus (LG München I, Urteil v. 4.6.2018)

Die Wettbewerbszentrale berichtet, gegen einen Online-Shop vorgegangen zu sein, der folgendermaßen gestaltet war: Im Kassenbereich des Online-Shops befand sich auf der rechten Bildschirmseite die Erklärung      „Ja, beraten Sie mich per E-Mail zu Produkten von …, senden Sie mir wertvolle Tipps von Ärzten und Hebammen und aktuelle Rabattaktionen zu … zu“. Diese Erklärung war […]

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OLG Hamburg: Selektive Vertriebssysteme für Nicht-Luxusgüter können zulässig sein

Das Hanseatische OLG Hamburg hat mit Urteil vom 22.03.2018 (Az. 3 U 250/16) entschieden, dass ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika, Fitnessgetränken und Körperpflegeprodukten selektive Vertriebssysteme einführen darf. Die Herstellerin bezeichnet sich dabei als Vorreiterin für die Nutzbarmachung der Aloe Vera Pflanze als Inhaltsstoff ihrer Produkte, was sie mit einem hohen Marketingaufwand unterstreicht. Der Beklagte ist

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„Bald verfügbar“ im Online-Shop ist irreführend und somit unzulässig

Immer wieder Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind Angaben zu Lieferterminen. Wird z.B. erklärt, dass die Lieferung „unverzüglich“ erfolgt, so hat diese auch unverzüglich zu erfolgen. Eine Regelung in den AGB, dass die angegebenen Lieferfristen „unverbindlich“ seien, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde, ist unwirksam. Das gleiche gilt für die Angabe: „voraussichtliche

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Darf der Rückgabeort des Leasingobjektes zu Lasten des Leasingnehmers einseitig vom Leasinggeber festgelegt werden?

  „Beim Leasingvertrag spielt immer am Ende die Musik“…. Diesen Satz wird manch Leasingnehmer bereits bitter zu spüren bekommen haben, sei es bei der Endabrechnung seines geleasten KFZ´s mit zu viel gefahrenen Kilometern oder mit  kleinen „Schäden“, oder sei es bei dem überraschend geringen Restwert, von individuell angefertigten Dingen, wie z.B. Ladeneinrichtungen oder angepasster Software.

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Verkürzung der Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen

BGH Urteil vom 29. April 2015, VIII ZR 104/14 Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf. Der BGH achtet sehr darauf, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Regelungen transparent und verständlich sind. Sind sie dies nicht, erklärt sie der BGH häufig aus selbst für den Fachmann

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Vertragsrecht: Gerichtsstandvereinbarungen innerhalb der EU

Gerade im internationalen Geschäftsverkehr kommt der Wahl des anwendbaren Rechts und damit verbunden des zuständigen Gerichts große Bedeutung zu. Das gilt aller Rechtsangleichung zum Trotz auch innerhalb der EU. Kaum ein Unternehmen will unter Umständen gleichzeitig in Italien und Finnland prozessieren müssen oder auch nur Verträge dem Recht jedes einzelnen Mitgliedsstaats anpassen. Seit dem 15.01.2015

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eCommerce: Schriftformklausel gegenüber Verbrauchern darf Email nicht ausschließen

Werden Verträge online geschlossen und abgewickelt, darf für die Kündigung desselben keine strengere Form vorgesehen werden. Das entschied das OLG München und untersagte damit den Ausschluss der einfachen Email als Mittel der Kündigung (OLG München, Urteil vom 09.10.2014 – 29 U 857/14). Das Gericht bestätigte damit seine schon im Jahr 2013 beschrittene Linie (vgl. hierzu

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IT-Vertragsrecht: BGH zur Rügeobliegenheit des Zwischenhändlers

Der § 377 HGB stellt Nichtjuristen immer wieder vor Rätsel. Die Norm besagt kurz gesagt, dass im Kaufrecht im kaufmännischen Verkehr angelieferte Waren unverzüglich nach ihrer Anlieferung darauf untersucht werden müssen, ob evidente Mängel bestehen. Werden Mängel entdeckt, sind diese unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Unterbleibt die rechtzeitige Untersuchung oder die rechtzeitige Rüge, kann der

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Vertragsecht: Neue Regelungen zu Zahlungs- und Abnahmefristen sowie den Folgen des Verzugs

Der Gesetzgeber hat zum 29.07.2014 neue Regelungen in das BGB eingefügt, die große Auswirkungen auf den Geschäftsverkehr haben dürften. Die neuen Vorschriften regeln wesentlich strenger als bisher Vereinbarungen über Zahlungs- und Abnahmefristen und verschärfen die Folgen des Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Art und Weise. Damit soll dem seit Jahren zu beobachtenden Trend zu immer späteren

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen Kauf- und Werkvertragsrecht II

Rechtsfolgen von Mängeln Vor der Abnahme hat der Kunde einen Anspruch auf Herstellung des Werkes. Erfolgt die Herstellung nicht fristgerecht, kann der Kunde Rechte nach §§ 288, 323 BGB geltend machen. Er kann also mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohungen die Herstellung eines mangelfreien Werkes verlangen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext die Regelung des §

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