Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsprechung des BGH im Jahre 2012 zur Angemessenen Vergütung des Urhebers

Eine angemessene Vergütung kann auch eine Pauschalvergütung sein (BGH GRUR 2012, 1031 – Honorarbilligung freie Journalisten.) Ein auffälliges Missverhältnis will der BGH dann annehmen, wenn die vereinbarte Vergütung nur die Hälfte der aus der Perspektive ex post ersichtlichen angemessenen Vergütung beträgt. Verwertungsauslöser aus Verwertung im Ausland sind dann relevant, wenn die Anwendung deutschen Rechtes vereinbart […]

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Softwarevertragsrecht: Leasingsgeschäft und Übertragungsverbot

In einer Entscheidung vom 28.11.2012 hat das OLG Hamm (CR2013,214) sich mit dem Thema Finanzierungsleasing und Veräußerungsverbot in Lizenzbestimmung beschäftigen müssen. Im Kern ging es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Leasingbank gegen den deutschen Vertragshändler, der dem Endkunden unter Einbeziehung einer Leasingbank Software geliefert hatte. Das Finanzierungsleasinggeschäft funktioniert dabei im Grundsatz so, dass der

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Urheberrecht: Übersicht über die it-relevanten Entscheidungen des EuGH und des BGH in dem Jahr 2012 Teil II

Verwertungsrechte Der Begriff der Verwertungsrechte nach dem Unionsrecht stimmt nicht mit dem Begriff im deutschen Urheberrecht überein. Wichtig ist, daß die nationalen Parlamente (und damit auch die durch Rechtsfortbildung befugten nationalen Gerichte) nicht berechtigt sind, den Rechtsinhabern weitergehende Verwertungsrechte zuzugestehen als dies durch das Unionsrecht in der Konkretisierung des EuGH erfolgt. Die durch die InfoSocRL

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Cloudverträge: Vertragstypen in der Cloud

Unter dem Begriff der Cloud wird die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten an IT Systemen oder IT Strukturelementen oder die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen über Datennetze durch Dritte verstanden. Das ist meine Definition, die ich mir nach vielen Verträgen und Gesprächen mit Mandanten erarbeitet habe und die keinesfalls Allgemeingültigkeit beansprucht. Entweder überlässt der ITler dem Kunden

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Softwarelizenzrecht – Typische Fehler III Verfügbarkeit der technischen Lösungen

Die dritte Fehlergruppe die in meiner Praxis oft auftritt, ist die der fehlenden Verfügbarkeit der technischen Lösung. Weniger abstrakt gesprochen: Die bestehende Software erleidet einen Totalabsturz (Fallgruppe 3a) oder die zum Betrieb des technischen Systems erforderliche Software wird nicht oder nur verspätet geliefert (Fallgruppe 3b). Beschreibung der Fallgruppe Diese Fallgruppe kann denktechnisch nur für die

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Softwarelizenzrecht: Typische Fehler II – Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Istzustand der Software

Abweichung zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software Dieser Mangeltyp zeichnet sich dadurch aus, dass eine Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software besteht. Natürlich lässt sich darüber trefflich diskutieren, ob frustrierte Erwartungshaltungen des Kunden tatsächlich einen Mangel begründen. Aber das Gesetz sagt aus, dass sich die Ware

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Softwarevertragsrecht: Abgrenzung von Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht

Einleitung Die Abgrenzung zwischen Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht spielt für die IT an verschiedenen Stellen eine große Rolle. Das IT Unternehmen empfindet eine Qualifikation als Dienstvertrag zu Recht als vorteilhaft. Im Dienstvertragsrecht gibt es keine Gewährleistung, der Lohn ist auch dann zu zahlen, wenn kein bestimmter Erfolg eintritt. Der Kunde wiederrum empfindet diese Einordnung aus den

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Softwarevertragsrecht: Funktion des Pflichtenhefts und Verantwortlichkeiten Teil 1

A. Begriff Zunächst einmal mehr darauf hinzuweisen, daß es in der Branche keinen einheitlichen Sprachgebrauch für das gibt, was man unter einem Pflichtenheft versteht. Zwar kann man unter Rückgriff auf die DIN 66231 (Programmentwicklungsdokumentation) oder DIN 69901 (Projektwirtschaft) eine Reihe von Anhaltspunkten gewinnen, was Inhalt eines Pflichtenhefts sein sollte. Das Problem an allen DIN´s im

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Lizenzvertrag Kaufvertrag Nacherfüllung Software BGH Entscheidung 17102012

Die Entscheidung des BGH vom 17.10.2012 erging im Rahmen eines Vertrags über die Lieferung von Granulat für einen Sportplatz und so kann man sich auf den ersten Blick schon fragen, was dies mit der Zielgruppe unserer Kanzlei – Software, Hardware, Maschinenbau, Medizinprodukte) zu tun hat. In der Sache ging es darum, daß ein Unternehmen einer

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Softwarelizenzen: Tipps für den Auftraggeber zur Absicherung der Risiken infolge der Insolvenz des Herstellers

1.) Auftraggeber sind für den Fall der Insolvenz des Herstellers immer dem Risiko ausgesetzt, daß die Software sich als Fehlinvestition erweist. Software weist die Besonderheit auf, schnell zu veralten. Nicht der Softwarecode selbst, sondern die technische Systemumgebung und die faktischen Anforderungen selbst ändern sich und zwingen den Kunden dazu, sich mit dem Erfordernis der permanenten

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