Arbeitsaufnahme nach „gewonnenem Kündigungsschutzprozess“
Gespeichert unter Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Juristische Informationen · Stichworte: arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsaufnahme, Aufforderung, kündigung, Kündigungsschutzprozess
LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009, Az: 26 Sa 1840/09
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat klargestellt, dass der Arbeitnehmer nach einem „gewonnenen“ Kündigungsschutzprozess nicht ohne Aufforderung zur Arbeit erscheinen muss. Hat der Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess gewonnen, so hat der Arbeitgeber ihn zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzufordern. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz anbieten und zugleich erklären, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrages anzunehmen.
Transportrecht: Rechte des Absenders
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Der Absender schließt den Vertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung ab. Steht fest, wer der vertragliche Absender ist, stehen diesem folgende Rechte zu:
Arbeitsrecht: Kurzarbeit im Baugewerbe – Vergütung
Gespeichert unter Arbeitsrecht, Juristische Informationen · Stichworte: Arbeitsrecht, Baugewerbe, kündigung, Kurzarbeit, Vergütung, § 175 SGB III
Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass ein Anspruch aus § 4 Nr.6.1 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe auf Auszahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit unabhängig davon besteht, ob die persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt sind (BAG 5 AZR 310/08 vom 22. April 2009).
Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 4
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Die Beendigung des Vertragsverhältnisses
Der Lizenzvertrag sollte auch klare Regelungen über die Beendigung und Abwicklung des Vertrages enthalten.
Arbeitsrecht: Kündigung eines angestellten Pressefotografen unwirksam
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(Urteil des BAG vom 23.6.2009 – 2 AZR 283/08)
Das Bundesarbeitsgericht hatte über eine Kündigungsschutzklage zu entscheiden, der folgender Sachverhalt zu Grunde lag:
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung trotz Unkündbarkeit?
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Arbeitsrecht:
Außerordentliche Änderungskündigung gegenüber ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern:(BAG Urteil vom 27.11.2008)
Arbeitsrecht: BAG – Kündigung von studentischen Hilfskräften?
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Arbeitsrecht:(BAG Urteil vom 18.09.2008)
Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten:
Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeit bei bereits gekündigtem Arbeitsverhältnis
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In einer aktuellen Entscheidung kommt das OLG Hamm zu dem Ergebnis, dass auch ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis die maßgebliche „zuletzt ausgeübte Tätigkeit“ in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sein kann (OLG Hamm, Entscheidung vom 18.6.08, Aktenzeichen 20 U 187/07). Auch wenn das Krankheitsbild maßgeblich durch den Wegfall des beruflichen Umfeldes geprägt werde, trete die Berufsunfähigkeit „infolge” Krankheit ein.
Arbeitsrecht: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
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Das Grundproblem:
Die genaue Tätigkeit bzw. die genaue Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers ist oft in Arbeitsverträgen nicht hinreichend geregelt, so dass es hinsichtlich der Konkretisierung des Direktionsrechts des Arbeitgebers bedarf. Im Regelfalle verhält es sich so, dass der Arbeitnehmer zunächst nach seinen eigenen Vorstellungen mit der Tätigkeit anfängt und erst dann vom Arbeitgeber entsprechend „korrigiert“ wird. Was ist jedoch, wenn es zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu einem handfesten Streit kommt. Zunächst riskiert der Arbeitnehmer in jedem Falle ein Abmahnung. Darüber hinaus besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Vergütungsfortzahlung freizustellen (Nichterbringung der geschuldeten Leistung).
Fristlose Kündigung bei Rückständen aus Betriebskostennachzahlungen ?
Gespeichert unter Mietrecht, Mietrecht privat · Stichworte: 29.01.2009, 412 C 29663/08, AG Gelsenkirchen, AG München, außerordentliche, Betriebskosten, betriebskostennachforderung, Fachanwalt, kündigung, Mietrecht, Monatsmiete, Rechtsanwalt
Ja, meint das AG München (Urteil vom 29.01.2009, 412 C 29663/08), wenn die Rückstände aus zwei Betriebskostenabrechnungen resultieren, eine davon bereits tituliert ist und sich der Mieter ferner beharrlich weigert, nicht zu beanstandende erhöhte Vorauszahlungen zu leisten. Weitere Voraussetzung ist eine vorherige (erfolglose) Abmahnung. Kündigungsrelevant ist im übrigen nur ein Rückstand, der eine Monatsmiete übersteigt.


