AGB

eCommerce: Neue Verbraucherrechte im Fernabsatzgeschäft ab Juni 2014 (Teil III)

Am 13.06.2014 treten in Deutschland die neuen – EU-weit einheitlichen – Vorschriften zum Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern in Kraft. Wesentliche Änderungen ergeben sich für deutsche Händler insbesondere in zwei Bereichen: Zum einen wird ein neues Muster-Widerrufsformular eingeführt und die Belehrungspflichten des Unternehmers entsprechend erweitert (Teil I). Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, den Widerruf auch online […]

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eCommerce: Neue Verbraucherrechte im Fernabsatzgeschäft ab Juni 2014 (Teil II)

Am 13.06.2014 treten in Deutschland die neuen – EU-weit einheitlichen – Vorschriften zum Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern in Kraft. Wesentliche Änderungen ergeben sich für deutsche Händler insbesondere in zwei Bereichen: Zum einen wird ein neues Muster-Widerrufsformular eingeführt und die Belehrungspflichten des Unternehmers entsprechend erweitert (Teil I). Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, den Widerruf auch online

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AGB-Recht: Klauseln zum Gefahrübergang bei Installation beim Kunden

Zwar hatte der BGH eigentlich über eine Klausel aus dem Möbelversandhandel zu entscheiden (Versäumnisurteil vom 06.11.2013 – VIII ZR 353/12). Das Urteil dürfte aber auf den Handel mit Computerhardware und Software ebensolche Auswirkungen haben. Konkret ging es um folgende Bestimmung aus den AGB eines Möbelhauses: „§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung (1) Wir schulden nur die

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IT-Recht: Dienstanbieter haftet für nicht abrufbare E-Mails

Kann ein gewerblicher Nutzer seine E-Mails nicht abrufen, und ist der Dienstanbieter für den Fehler verantwortlich, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden kann auch den entgangenen Gewinn umfassen, wenn dem Nutzer aufgrund der Störung konkrete Aufträge entgehen. Das entschied das OLG Naumburg (Urteil vom 11.07.2013 – 2 U 4/13). Das Gericht erklärt, dass

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf- und Werkvertragsrecht

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf – und Werkvertragsrecht Selbstvornahme Das Selbstvornahmerecht ist das Recht des Kunden, auf Kosten des Anbieters Nacherfüllungsansprüche durch Dritte zu realisieren. Für diese Tätigkeit kann der Kunde auch einen Vorschuss anfordern. Die praktische Relevanz des Rechts auf Durchführung der Selbstvornahme im Bereich der Softwareverträge wird immer wieder bestritten. Zum einen sei Software nicht

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AGB-Recht: E-Mails können Schriftform genügen

Eine klassische Konstellation: Die Parteien vereinbaren vertraglich die Schriftform. Im Projekt werden dann aber vor allem E-Mails untereinander ausgetauscht. Kommt es dann zu Schwierigkeiten, beruft sich eine Seite darauf, bestimmte per E-Mail abgegebene Erklärungen der Vertragsgegenseite seien nicht wirksam, weil sie dem Schriftformerfordernis nicht genügten. Eine Argumentation, die nach einem Urteil des OLG München regelmäßig

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Softwarelizenzrecht: Abmahnung wegen falscher lizenzrechtlicher AGB

Ich erläutere in den Seminaren immer wieder, warum ich nicht glücklich darüber bin, wenn Mandanten AGB ins Internet stellen. Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 30.4.2013 entschieden, daß eine Abmahnung gegen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtmäßig ist, die folgendes besagt: „Der Lizenznehmer darf die Software nur dann weiterverkaufen, wenn der neue Käufer die

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Softwarelizenzrecht: Zustimmungs- und Vermessungsklauseln für Weiterverkauf unzulässig

Der Kampf um sog. Gebrauchtsoftware geht weiter. Der Europäische Gerichtshof und in der Folge auch der BGH hatten den Weiterverkauf von Software grundsätzlich für zulässig erklärt (siehe hierzu unseren Beitrag: http://anwaltskanzlei-online.local/2013/06/14/softwarelizenzrecht-klassische-lizenzmodelle-geraten-ins-wanken/). Viele Softwarehersteller reagierten hierauf mit Lizenzbedingungen, welche die Weitergabe zwar nicht mehr verbieten, sie aber dennoch erschweren. Das LG Hamburg hat jetzt bestimmte Klauseln

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AGB-Recht: Einmal AGB, (fast) immer AGB

Wie wichtig es ist, bei der Formulierung und ständigen Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Sorgfalt walten zu lassen und sich der Hilfe eines Anwalts zu bedienen, hat der BGH neuerlich herausgestellt (Urteile vom 22. November 2012 – VII ZR 222/12 – und vom 07. März 2013 – VII ZR 162/12). In den genannten Entscheidungen hatte sich der

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Softwarelizenzrecht: Klassische Lizenzmodelle geraten ins Wanken

Viele Software-Unternehmen werden ihre Lizenzierungsmodelle von Grund auf neu gestalten müssen. Denn mit einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Teilurteil vom 18. Dezember 2012 – 11 U 68/11) ist die neue Rechtsprechung des EuGH zur sogenannten Gebrauchtsoftware nun auch endgültig in Deutschland angekommen. Worum geht es: Mit einem viel beachteten Urteil versetzte der Europäische Gerichtshof im

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