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AGB-Recht: Online-Verträge müssen auch online gekündigt werden können

Wer A sagt, muss auch B sagen. Auf diese Kurzformel lässt sich ein Urteil des LG München I bringen, das die Online-Welt noch länger beschäftigen dürfte. Das Gericht legt fest, dass, wer Online-Verträge anbietet, seinen Kunden auch eine Möglichkeit einräumen muss, online zu kündigen. Das Bestehen auf einer schriftlichen Kündigung sei eine unzumutbare Benachteiligung für […]

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AGB-Recht: Erstattungspflicht für Kosten der Selbstvornahme bei Werkmängeln

Für Software-Unternehmen ist es ein Horror-Szenario, das nicht nur Kosten verursacht, sondern schlimmstenfalls auch einen Know-how-Abfluss in Richtung der Konkurrenz verursacht: Im Rahmen eines Software-Projektes treten nach Abnahme durch den Kunden Probleme auf, es kommt zum Streit darüber, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht, und der Kunde beauftragt schließlich einen Wettbewerber mit der Beseitigung der

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eCommerce: Neue Verbraucherrechte im Fernabsatzgeschäft ab Juni 2014 (Teil V)

Am 13.06.2014 treten in Deutschland die neuen – EU-weit einheitlichen – Vorschriften zum Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern in Kraft. Wesentliche Änderungen ergeben sich für deutsche Händler insbesondere in zwei Bereichen: Zum einen wird ein neues Muster-Widerrufsformular eingeführt und die Belehrungspflichten des Unternehmers entsprechend erweitert (Teil I). Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, den Widerruf auch online

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eCommerce: Neue Verbraucherrechte im Fernabsatzgeschäft ab Juni 2014 (Teil IV)

Am 13.06.2014 treten in Deutschland die neuen – EU-weit einheitlichen – Vorschriften zum Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern in Kraft. Wesentliche Änderungen ergeben sich für deutsche Händler insbesondere in zwei Bereichen: Zum einen wird ein neues Muster-Widerrufsformular eingeführt und die Belehrungspflichten des Unternehmers entsprechend erweitert (Teil I). Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, den Widerruf auch online

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eCommerce: Neue Verbraucherrechte im Fernabsatzgeschäft ab Juni 2014 (Teil III)

Am 13.06.2014 treten in Deutschland die neuen – EU-weit einheitlichen – Vorschriften zum Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern in Kraft. Wesentliche Änderungen ergeben sich für deutsche Händler insbesondere in zwei Bereichen: Zum einen wird ein neues Muster-Widerrufsformular eingeführt und die Belehrungspflichten des Unternehmers entsprechend erweitert (Teil I). Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, den Widerruf auch online

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eCommerce: Neue Verbraucherrechte im Fernabsatzgeschäft ab Juni 2014 (Teil II)

Am 13.06.2014 treten in Deutschland die neuen – EU-weit einheitlichen – Vorschriften zum Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern in Kraft. Wesentliche Änderungen ergeben sich für deutsche Händler insbesondere in zwei Bereichen: Zum einen wird ein neues Muster-Widerrufsformular eingeführt und die Belehrungspflichten des Unternehmers entsprechend erweitert (Teil I). Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, den Widerruf auch online

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AGB-Recht: Klauseln zum Gefahrübergang bei Installation beim Kunden

Zwar hatte der BGH eigentlich über eine Klausel aus dem Möbelversandhandel zu entscheiden (Versäumnisurteil vom 06.11.2013 – VIII ZR 353/12). Das Urteil dürfte aber auf den Handel mit Computerhardware und Software ebensolche Auswirkungen haben. Konkret ging es um folgende Bestimmung aus den AGB eines Möbelhauses: „§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung (1) Wir schulden nur die

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IT-Recht: Dienstanbieter haftet für nicht abrufbare E-Mails

Kann ein gewerblicher Nutzer seine E-Mails nicht abrufen, und ist der Dienstanbieter für den Fehler verantwortlich, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden kann auch den entgangenen Gewinn umfassen, wenn dem Nutzer aufgrund der Störung konkrete Aufträge entgehen. Das entschied das OLG Naumburg (Urteil vom 11.07.2013 – 2 U 4/13). Das Gericht erklärt, dass

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf- und Werkvertragsrecht

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf – und Werkvertragsrecht Selbstvornahme Das Selbstvornahmerecht ist das Recht des Kunden, auf Kosten des Anbieters Nacherfüllungsansprüche durch Dritte zu realisieren. Für diese Tätigkeit kann der Kunde auch einen Vorschuss anfordern. Die praktische Relevanz des Rechts auf Durchführung der Selbstvornahme im Bereich der Softwareverträge wird immer wieder bestritten. Zum einen sei Software nicht

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AGB-Recht: E-Mails können Schriftform genügen

Eine klassische Konstellation: Die Parteien vereinbaren vertraglich die Schriftform. Im Projekt werden dann aber vor allem E-Mails untereinander ausgetauscht. Kommt es dann zu Schwierigkeiten, beruft sich eine Seite darauf, bestimmte per E-Mail abgegebene Erklärungen der Vertragsgegenseite seien nicht wirksam, weil sie dem Schriftformerfordernis nicht genügten. Eine Argumentation, die nach einem Urteil des OLG München regelmäßig

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