Informationstechnologie und Edv

Verzug und Vertragsstrafen in Projektverträgen I

Übersicht der einzelnen Blogteile Vorrede und Fallgestaltung Verzug und Mitwirkung Verzug, Changes und Dienstleistungen im Projekt Ratschläge aus der Praxis   I. Vorrede und Erklärung juristischer Begriffe Die Vertragsstrafe ist ein bei meinen Kunden unbeliebtes Thema. Eine Vertragsstrafe soll nach der juristischen Lesart die verpflichtete Partei dazu anhalten, das vertragliche Versprechen einzuhalten. Normalerweise besteht ohnehin […]

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Schutz von Entwurfsmaterialien für Software – Urheberrecht und NDA

Schutz von Entwurfsmaterialien für Software und der Schutz von Know How durch NDA´s : Beschreibung eines Interessenkonflikts. Einleitung Worum geht es? Ich habe in verschiedenen Blogs dargelegt, dass die Schutzerzeugnisse von IT- Unternehmen im Normalfall schlecht geschützt sind. Während die Produkte anderer Industriezweige durch Patente oder Gebrauchsmuster geschützt sein können, kommt für Software bis auf

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Werkvertragsrecht und die Vergütung des Mehraufwands

Nehmen wir einmal an, Sie, als IT-Unternehmen, werden beauftragt, eine Individualsoftware bei einem Unternehmen zu installieren. Sie setzen sich also zusammen, und beratschlagen, wie die Implementierung einer neuen Software erfolgen kann. Aus juristischer Sicht passiert nun folgendes: Sie und der Auftraggeber schließen einen Vertrag. Da Sie einen Erfolg schulden, wird Ihr Vertrag als Werkvertrag eingestuft

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Datenschutzprüfungen des Bayrischen Landesamtes für Dateschutzaufsicht (BayLDA)

Die Aufsichtsbehörden der Länder sind gem. Art. 57 DSGVO dazu befugt und verpflichtet (!), in ihrem Hoheitsgebiet die Anwendung der DSGVO zu überwachen und durchzusetzen. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) macht seine Datenschutzprüfungen publik und teilt mit, welche Prüfungen bereits abgeschlossen sind, welche noch laufen und welche in naher Zukunft vorgenommen werden. Einige Beispiele

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DSGVO – Stand November 2018: Was bisher geschah

Die DSGVO sollte mittlerweile jedem Unternehmen ein Begriff sein. Wer das Thema DSGVO bis heute nur nebenbei hat plätschern lassen, sollte sich über den aktuellen Stand erkundigen. Es ist einiges passiert, vieles diskutiert und es gibt bereits erste Urteile der Instanzgerichte. Interessant sind im Zusammenhang mit der DSGVO vor allem die Themen I. Facebook, II.

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DSGVO Datenpanne – Data Breach Notification

So gründlich die Unternehmen die DSGVO auch umgesetzt haben wollen, kann es doch immer noch mal zu einer Datenpanne (Data Breach) kommen. Dabei handelt es sich um Verstöße gegen die Datensicherheit und den Datenschutz, bei denen personenbezogene Daten abhanden kommen und Unberechtigten möglicherweise oder erwiesenermaßen bekannt werden. Die Schäden können für das Unternehmen und den

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IT Recht: Von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung Teil II

Teil II der Serie zu dem Thema 2.) Arbeitsmittel Ein Angestellter arbeitet mit Mitteln des Geschäftsherrn, ein freier Mitarbeiter hat seine eigenen Mittel. Anweisungen des Kunden, der eingesetzte Mitarbeiter dürfe nur mit diesen oder jenen Mitteln arbeiten (also nur das unternehmenseigene Jira, Comsystem etc. verwenden) sind starke Indizien für das Bestehen einer Scheinselbstständigkeit bzw. einer

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IT Recht: Vertragliche Verbesserungen des V Models

In mehreren Beiträgen habe ich dargelegt, daß und warum ich kein Anhänger des V Models bin. Zusammenfassend kann man sagen, daß das V Model Lastenheft – Pflichtenheft – Abnahme mit dem deutschen Werkvertragsrecht eine unglückliche Verbindung darstellt. Das Werkvertragsrecht besagt – und der BGH hat dies in vielen Entscheidungen unterstrichen – daß die Dokumentationen, die

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IT Recht: Von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung Teil I

In dieser Blogserie geht es um Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung. Die aktuell wesentlichen Indizien, die für das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung sprechen, werden erläutert. Die Verunsicherung innerhalb der IT Branche ist groß. Die Regelungen für die Scheinselbständigkeit um die Arbeitnehmerüberlassung sollen eigentlich für den Niedriglohnsektor gelten. Sie erfassen aber auch die IT Branche und führen

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ElektroG 2018: Änderung ab dem 15.08.2018

Wir möchten einmal explizit auf die Änderungen im ElektroG hinweisen, die seit dem 15.08.2018 gelten. Es handelt sich dabei um einen sog. „offenen Anwendungsbereich“. Offener Anwendungsbereich – Wann ist ein Gerät registrierungspflichtig? Seit dem 15.08.2018 gilt, dass ein Gerät registrierungspflichtig ist, wenn es den Definitionen nach § 3 I ElektroG genügt. Bedeutet: Ein Elektrogerät ist

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