Domainrecht: Störerhaftung der DENIC
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit seiner Entscheidung am 17.06.2010 die Störerhaftung der DENIC erweitert (Az. 16 U 239/09). Bis dato war die Haftung der DENIC als Störer vom BGH festgelegt worden: Eine Störerhaftung kommt danach nur dann in Betracht, wenn der Störer seine Prüfungspflichten verletzt hat. Der Umfang der Haftung hängt dabei davon ab, […]
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