Patentierbarkeit von Software Teil II
Der BGH hat namentlich in der Entscheidung vom 22.04.2010 – dynamische Dokumentengenerierung – erkannt, indem er erkannte, dass ein Verfahren, welches unmittelbar auf das Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems gerichtet sei, stets technischer Natur sei, ohne dass es darauf ankäme, ob es in der Ausgestaltung, in der es zum Patent angemeldet wird, durch technische Anweisungen […]
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