Die neuen Nutzungsformen von Software über das Internet und andere Datennetze stellen sich aus der Sicht von Urheber- und Vertragsrecht wie so gleich beschrieben dar. …
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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle III – Remote
Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle Teil II
Im ersten Teil dieser Serie habe ich dargelegt, dass die Zulässigkeit von bestimmten Vertragsbedingungen im Softwarelizenzrechte davon abhängt, ob a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (also Standardverträge) …
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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle
I. Einzelplatz und Netzwerkbetrieb
Diese Form der Lizenzierung bereitet juristisch betrachtet keine Schwierigkeiten. Wie bereits an anderer Stelle ausführlich dargelegt, setzt der § 69 c Nr. 1 UrhG …
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IT-Lizenzrecht: Unwirksame AGB Schweigen auf Änderungshinweis
In einer Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.09.2010 stand die Wirksamkeit von AGB eines Webhosting Anbieters zur Diskussion. Kurz zum Jargon: AGB sind jegliche rechtliche Regelungen, die von dem Anwender …
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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil IV
Die Leasingbank steht in dieser Situation vor einer Reihe von Problemen. Nach den AGB der Leasingbanken hat der Lieferant dafür einzustehen, daß sich das Leasinggut auch weiter übertragen lässt. Beispiel: …
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Softwarelizenzrecht: Lizenzen in der Insolvenz Teil 1
Diese Beiträge befassen sich damit, wie in der Insolvenz eines Unternehmens aus rechtlicher Sicht handzuhaben sind. Da ich selbst als Anwalt in einer Insolvenzkanzlei gearbeitet habe und mich dann später …
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Softwarelizenzrecht: Vertragsgrundlagen für agile Programmierung
Vorwort: Die Auswahl der Vertragsgrundlagen für Standardverträge richtet sich nach § 307 Abs.2 S.1 BGB nach dem gesetzlichen Leitbild. § 307 Abs.2 S.1 BGB besagt sinngemäß, daß Standardverträge …
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Softwarelizenzrecht: Insolvenzhaftung des Geschäftsführers.
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH haften, wenn er die von der GmbH selbst erstellte Software in der Bilanz überbewertet. …
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Softwarelizenzrecht: Keine Zustimmung erforderlich nach § 69 d UrhG.
Der § 69 d UrhG stellt eine Durchbrechung zum §69 c UrhG dar. Der § 69 c UrhG besagt, dass grundsätzlich nur diejenigen Handlungen mit einem Computerprogramm durchgeführt werden dürfen, zu denen …
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Softwarelizenzrecht: Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
Der § 69 c UrhG besagt im Grundsatz, was man alles mit einem Programm tun darf, sofern die Zustimmung des Berechtigten vorliegt. Bestimmte Handlungen sind aber selbst dann zulässig, wenn die ausdrückliche …
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