Autorenname: Stefan G. Kramer

Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil IV

Die Leasingbank steht in dieser Situation vor einer Reihe von Problemen. Nach den AGB der Leasingbanken hat der Lieferant dafür einzustehen, daß sich das Leasinggut auch weiter übertragen lässt. Beispiel: Eine Maschine wird verleast (Abzahlungslease); über das Vermögen des Leasingnehmers (Kunde) wird insolvenz angemeldet. Die Bank kann aufgrund ihrer Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt) die Sache bei dem […]

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AGB-Recht: Eigentumsvorbehalt Teil 1

Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung des Warenkredits. Im Folgenden geht es um die Dinge, die beachten sind, wenn Eigentumsvorbehalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auftreten. Wann sind sie wirksam vereinbart, welchen Inhalt dürfen die einzelnen Klauseln aufweisen? I. Besonderheiten bei der Einbeziehung. Zunächst mal gelten hinsichtlich der Einbeziehung im kaufmännischen Verkehr keine Besonderheiten. Sofern die Gegenseite auf

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil III

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Das ergibt sich einfach daraus, daß das Leasinggeschäft in diesem Fall eben in seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht als Mietvertrag zu bewerten ist. Gegen die Vermietung von

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Internet Haftung: Haftung des Datenbankbetreibers für das Einstellen ungenehmigter Fotografien

Der BGH hat in sich in der Entscheidung „Preußische Gärten“ mit der Frage auseinander zu setzen gehabt, ob man von öffentlichen Schlössern, Gärten und Parkanlagen Fotografien zu gewerblichen Zwecken anfertigen darf. In der zweiten Entscheidung zu diesem Thema ging es um die Frage, ob Ansprüche gegen den Betreiber der Datenbank bestehen. Der BGH hat es

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil II

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des vertraglichen Verbots Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Der juristische Hintergrund 1) Bei dem Verbot der rentalrights AGB der Hersteller handelt es sich um  wettbewerbsbehindernde Regelungen, die kartellrechtlich nicht haltbar sein werden. Man kann die

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil I

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Teil 1: Problemaufriß Immer mehr Hersteller von Software gehen dazu über,dem Vertriebspartner das „Verleasen“ von Software faktisch unmöglich zu machen. Meist wird dem Händler unter dem

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge und Vertragstyp Teil III

Teil 1: Generelle Vorüberlegungen Teil 2: Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertragsrecht Teil 3: Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht Sofern Sie mit den Begriffen AGB oder  Individualvereinbarung nicht vertraut sind, lesen Sie bitte erst an den betreffen Stellen weiter.  Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die Gestaltung von Standardverträgen (AGB) und nicht auf ausverhandelte Verträge.

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Werkvertrag: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Das Gesetz schützt den Unternehmer, wenn der Auftraggeber die Mitwirkungspflichten nicht richtig oder rechtzeitig erfüllt. Solche Mitwirkungspflichten können im Bereich des IT entstehen, wenn der Auftraggeber z.B. nicht die richtigen Informationen oder Daten liefert oder keinen Zugang zu den Computern gewährt. Im Bereich des Maschinenbaus kann der Auftraggeber gehalten seinen, die richtigen Informationen oder Anschlüsse

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Urheberrecht: Grundlagen: Der Urheber

Der Urheber des Werkes ist derjenige, der den Akt der Schöpfung erbrint, §§ 7, 2 Abs.2 UrhG. Der Schöpfungsakt ist der Akt, in dem der Urheber die geistige Schöpfung erbringt. Wie bereits dargelegt, bedarf es für die Erlangung des urheberrechtlichen Schutzes eines gewissen „Genieblitzes“, dem Schöpfungsakt, der das Werk zu etwas besonderem macht, so daß

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AGB Recht: Kündigung des Bestellers vor Abnahme / vorzeitige Beendigung

I. Grundsatz Der § 649 BGB besagt, dass gemäß Satz 1 der Besteller bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen kann. Satz 2 regelt eine besondere Vergütungsregel. Sie lautet: Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der

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