AGB- und Vertragsrecht

AGB. Wozu braucht man sie?

Dies wird kein Fachartikel, wie man es sonst von uns kennt. Dies wird ein Kommentar, den ich einmal schreiben möchte, weil ich immer wieder von Mandanten zu hören bekomme:Unsere AGB sollen bitte so kurz wie möglich sein und wir möchten bitte nicht so viele Vertragsdokumente verwenden. Zunächst einmal möchte ich mit folgenden Fehlvorstellungen aufräumen: Ich […]

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Forderungen von IT Unternehmen in der Insolvenz I

Das Thema: Wie werden Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen (z.B. Softwarepflege, SaaS, Managed Services, Wartung, etc.) in der Insolvenz behandelt? Und wie kann sich ein IT- Unternehmen vor den Folgen der Insolvenz eines Kunden am besten schützen? Ich behandele in diesem Blog zwei unterschiedliche Fälle: Fall 1: Es werden zunächst Leistungen erbracht und anschließend eine Abrechnung vorgenommen.

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Legitime Kundenerwartung mit Hinblick auf IT- Produkte Teil 2

Die legitime Kundenerwartung leitet sich erstmal aus dem Inhalt des Gesetzes ab. Im § 434 III BGB steht: „Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie 1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, 2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer

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Abschlagszahlungen im Werkvertrag

Allgemeines Grundsätzlich ist der IT-Dienstleister  (bzw. Software-Hersteller) verpflichtet, die Software zunächst mangelfrei herzustellen. Die Vergütung wird erst fällig, wenn der Kunde/Auftraggeber (nachfolgend: Besteller) die Abnahme erklärt (§ 640 BGB). Bei größeren Projekten würde das jedoch bedeuten, dass der IT-Dienstleister zu einer erheblichen Vorfinanzierung gezwungen wird, die er in der Regel nicht leisten kann. Aus diesem

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EVB-IT Cloud, die langersehnten ergänzenden Vertragsbedingungen sind da

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hat mit der öffentlichen Hand auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloudleistungen geeinigt. Die EVB-IT Cloud sind seit dem 01.03.2022 verfügbar. Das ist sehr erfreulich, denn bisher war es kaum möglich, die von der öffentlichen Hand zu beschaffenden Cloudlösungen in ein anständiges Vertragskonstrukt zu kleiden. Das

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Legitime Kundenerwartung im Hinblick auf IT- Produkte Teil 1

Die Neufassung des BGB normiert in den § 434 und §327e BGB, was „Mängel“ sind. Das alte Recht (und das gilt für die Bereiche des Miet- und Werkvertragsrechts außerhalb des Verbraucherrechts noch immer) sagte, dass es vorrangig darauf ankommt, welchen Inhalt der jeweilige Vertrag hat. Welchen Inhalt hat das Angebot? Nur (!) dann, wenn das

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Zulässigkeit von Aktivierungssperren für technische Systeme

In einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2021 – I-20 U 116/20 – ging es um die Wirksamkeit der Vereinbarung von technischen Sperren in für vermietete Autos, genauer die Funktionsweise einer Autobatterie für e- Autos. Diese Entscheidung ist aber wichtig für alle Formen von technischen Sperren, Blockchains etc. Das erste, was hier

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Abnahme im IT-Projekt

Das Thema Abnahme betrifft im Grunde jeden Software Hersteller und IT-Dienstleister. Und in unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder interessante Fälle, bei denen man feststellen muss: Das kann man sich nicht ausdenken. Aus diesem Grund möchte ich hier noch einmal ein paar Basics formulieren. Denn offenkundig ist das Thema Abnahme nicht das zu Vernachlässigendste in

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Plattform-to-Business Verordnung (P2B VO)

Seit Juli 2020 gilt die neue Plattform-to-Business-Verordnung. Wir stellen fest, dass noch viele Plattform-Betreiber Nachholbedarf haben. Wir erklären, was es mit der neuen Verordnung auf sich hat, und worauf Plattform-Betreiber achten müssen. Zweck der Plattform-to-Business- Verordnung Die neue P2B-VO soll mehr Transparenz und Fairness auf Online-Plattformen herstellen, die den Wettbewerb fördert und zu mehr Rechtssicherheit

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Das neue Recht für Digitale Produkte, Teil 4 Der Lieferantenregress

Teil 4 Regress in der Lieferkette Die neuen Rückgriffsansprüche in der Lieferkette vom Hersteller/Importeur bis hin zum Verbraucher nach § 327u BGB sorgen für Probleme. Diese Ansprüche gelten ja nicht mehr nur im Kaufrecht (wie wir das vom alten § 478 BGB kannten, sondern für alle Digitalen Produkte und Dienste, also auch für diejenigen Leistungen,

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