Softwareurheberrecht: Keine Bearbeitung der Software durch Veränderung der Daten im Arbeitsspeicher Hans OLG 7.10.2021 (5 U 23/12 nr. Rev eingelegt).
Die Entscheidung ist aus unterschiedlichen Gründen spannend. Der Begriff der Bearbeitung von Software ist ebenso wenig abschließend geklärt wie der Begriff der Software im rechtlichen Sinne. Worum ging es? Um Cheatsoftware an einem Konsolenspiel. Die Beklagte gab den Käufern ihrer Produkte die Möglichkeit, die Ergebnisse, die mit der ursprünglichen Software erzielt werden, so zu verändern, […]
