Recht zur Dekompilierung und Fehlerkorrektur ohne Zustimmung des Lizenzgebers EuGH Entscheidung vom 6. Okt. 2021
Das europäische Urheberrecht ist vollharmonisiert, was bedeutet, dass die betreffenden Regelungen des deutschen Urhebergesetzes genauso ausgelegt werden müssen, dass sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden Regelungen der europäischen Regelungen des Urhebergesetzes stehen. Deshalb ist diese Entscheidung des EuGH auch für den deutschen Markt interessant. Es ging darum, dass ein Unternehmen eine Software dekompiliert hatte, um […]