IT- Recht: Gesetzliche Änderungen im Kaufrecht und Werkvertragsrecht für das Jahr 2018 Teil I
Erst einmal die gute Nachricht: Die Änderungen im BGB, die durch eine Novelle des Bauvertragsrechts (!) bedingt sind, gelten nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 abgeschlossen werden. Verträge, die vorher abgeschlossen werden, werden noch nach dem alten Recht abgewickelt. Es geht im Wesentlichen um die Einbau– und Ausbaukosten bei der Durchführung von […]