Die drei Entscheidungen des BGH Usedsoft I bis III zum Thema Handel mit „gebrauchter Software“ haben ergeben, dass vertragliche Abreden, die darauf gerichtet sind, die Verkehrsfähigkeit von Software zu beeinträchtigen,
...Markenrecht: Benutzung von Gemeinschaftsmarken in nur einem Mitgliedsstaat?
Eingetragene Marken unterliegen einem Benutzungszwang. Sie müssen vom Markeninhaber oder dessen Lizenznehmern also tatsächlich zur Kennzeichnung derjenigen Waren und Dienstleistungen verwendet werden, für die sie eingetragen sind. Bei Gemeinschaftsmarken ist
...Wettbewerbsrecht: Kennzeichnungspflicht nach ElektroG ist Marktverhaltensregel
Elektrogeräte, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sind mit einer Herstellerangabe nach § 7 ElektroG zu versehen. Diese muss dauerhaft mit dem Gerät verbunden sein. Streitig war bis zuletzt
...Markenrecht: Markenähnlichkeit zwischen Abkürzungen
Im Hinblick auf Kurzzeichen, die als Marke eingetragen oder markenmäßig genutzt werden, galt bislang die Maxime, dass eine hinreichende Unterscheidbarkeit in der Regel schon durch die Abweichung in nur einem
...Wettbewerbsrecht: Beschränkungen des Online-Vertriebs rechtswidrig
Beschränkungen des Online-Vertriebs durch Markenhersteller haben zuletzt vielfach die Gerichte beschäftigt. Streitpunkt waren dabei regelmäßig strenge Vorgaben im Rahmen von Vertriebssystemen, also Regelungen, welche Markenhersteller ihren Vertriebspartnern auferlegen. Gerichte sahen
...IT-Recht: Folgen aus der Entscheidung Usedsoft III, BGH 16.06.2015 – Teil 1
Diese Entscheidung des BGH, die dieses Mal in der Sache Adobe /Usedsoft erging, bringt Klarheit im Hinblick auf den zulässigen Handel mit „gebrauchter Software“. Die Entscheidung besagt inhaltlich, dass Volumenlizenzen
...Datenschutzrecht: Bußgelder wegen fehlerhafter Auftragsdatenverarbeitung
Auch Jahre nach ihrer Einführung sind die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in vielen Unternehmen nicht umgesetzt. Das gilt auch und insbesondere für die Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung. Was bislang oft genug als
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