IT-Recht: IT- Projekt auf gemieteter Standardsoftware Teil II
Fortsetzung vom Teil I Die Alternativen hängen im Wesentlichen davon ab, welche Entscheidung der Kunde hinsichtlich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware trifft. Ich bin aus verschiedenen Gründen ein Anhänger der These, dass der Kunde gut daran tut, auf die Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten zu verzichten. Noch einmal zur Erinnerung. Ausschließliche Nutzungsrechte benennen das Urheberrecht als […]
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