Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht erfüllt. Schadensersatz: 10.000 €
Ja, Sie haben richtig gelesen. Das Arbeitsgericht Oldenburg hat einem Arbeitnehmer im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verfahrens gegen seinen Arbeitgeber einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 € zugesprochen. Der Arbeitgeber ist seiner datenschutzrechtlichen Pflicht zur Auskunftserteilung nicht nachgekommen. Wieso so ein hoher Betrag? Fragen Sie sich vielleicht. Nun, der Betrag ist nicht willkürlich festgesetzt, wie ich
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