Softwareverträge

AGB. Wozu braucht man sie?

Dies wird kein Fachartikel, wie man es sonst von uns kennt. Dies wird ein Kommentar, den ich einmal schreiben möchte, weil ich immer wieder von Mandanten zu hören bekomme:Unsere AGB sollen bitte so kurz wie möglich sein und wir möchten bitte nicht so viele Vertragsdokumente verwenden. Zunächst einmal möchte ich mit folgenden Fehlvorstellungen aufräumen: Ich […]

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Umfang des Auskunfts- und Datenkopie Anspruchs, Art. 15 DSGVO

Wie inzwischen viele Unternehmen erfahren haben dürften, haben Betroffene (z.B. Arbeitnehmer, Kunden, Gäste) einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Verantwortlichen, der seine, bzw. ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Neben dem Auskunftsanspruch muss auf Anfrage auch eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Der Umfang des Auskunfts- und Datenkopie Anspruchs gem. Art.

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Legitime Kundenerwartung mit Hinblick auf IT- Produkte Teil 2

Die legitime Kundenerwartung leitet sich erstmal aus dem Inhalt des Gesetzes ab. Im § 434 III BGB steht: „Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie 1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, 2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer

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Abschlagszahlungen im Werkvertrag

Allgemeines Grundsätzlich ist der IT-Dienstleister  (bzw. Software-Hersteller) verpflichtet, die Software zunächst mangelfrei herzustellen. Die Vergütung wird erst fällig, wenn der Kunde/Auftraggeber (nachfolgend: Besteller) die Abnahme erklärt (§ 640 BGB). Bei größeren Projekten würde das jedoch bedeuten, dass der IT-Dienstleister zu einer erheblichen Vorfinanzierung gezwungen wird, die er in der Regel nicht leisten kann. Aus diesem

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EVB-IT Cloud, die langersehnten ergänzenden Vertragsbedingungen sind da

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hat mit der öffentlichen Hand auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloudleistungen geeinigt. Die EVB-IT Cloud sind seit dem 01.03.2022 verfügbar. Das ist sehr erfreulich, denn bisher war es kaum möglich, die von der öffentlichen Hand zu beschaffenden Cloudlösungen in ein anständiges Vertragskonstrukt zu kleiden. Das

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Abnahme im IT-Projekt

Das Thema Abnahme betrifft im Grunde jeden Software Hersteller und IT-Dienstleister. Und in unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder interessante Fälle, bei denen man feststellen muss: Das kann man sich nicht ausdenken. Aus diesem Grund möchte ich hier noch einmal ein paar Basics formulieren. Denn offenkundig ist das Thema Abnahme nicht das zu Vernachlässigendste in

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Das neue Recht für Digitale Produkte, Teil 4 Der Lieferantenregress

Teil 4 Regress in der Lieferkette Die neuen Rückgriffsansprüche in der Lieferkette vom Hersteller/Importeur bis hin zum Verbraucher nach § 327u BGB sorgen für Probleme. Diese Ansprüche gelten ja nicht mehr nur im Kaufrecht (wie wir das vom alten § 478 BGB kannten, sondern für alle Digitalen Produkte und Dienste, also auch für diejenigen Leistungen,

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 3 Ansprüche

Nach den ersten zwei Teilen stelle ich nun die Rechtsbehelfe für die Verbraucher vor. Bitte beachten: Die Rechtsbehelfe, die die Verbraucher ausüben können sind auch relevant für die Unternehmen, die in der Lieferkette arbeiten, die von dem Hersteller /Importeur bis zum Verbraucher besteht. Rechtsbehelfe Es gilt der Vorrang der Nacherfüllung, wobei der Unternehmer das Recht

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 2 Der Mangelbegriff

Teil 2  Der Mangelbegriff Neu sind nicht nur die Regelungen für digitale Produkte, sondern auch der Begriff des Mangels im Kaufrecht, § 434 n.F. 1.) Grundsatz Was neu ist, ist die Arithmetik des Rechts, die Gleichstellung zwischen dem subjektiven und dem objektiven Mangelbegriff. Der subjektive Mangelbegriff besagt: Das, was als Leistungs- oder Produktmerkmal geschuldet ist,

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 1 Eine Übersicht

Änderungen. In Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union vom 20.5.2019 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (2019/770 DIDRL) hat der deutsche Gesetzgeber am 25. Juni 2021 eine Änderung des BGB beschlossen, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt tritt ebenfalls die WKRL – die neue Warenkaufrichtlinie in Kraft– durch die auch

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